Borgerrettigheter

Impfverordnung ohne Sonderfall-Regelung

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  1. Startet 2021
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Die mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV enthält keine Sonderfallregelung, die es ermöglicht, Härtefälle bei der Zuordnung zu prioritisierten Gruppen zu berücksichtigen.

Da die Impfverordnung verschiedene Grundrechte beschneidet, ist eine Sonderfall-Regelung aus humanitären Gründen ein dringendes Erfordernis.

Grunnen til

Mein Fall: Ich lebe als deutscher Staatsbürger seit 27 Jahren in Indien.

Ich habe nach Suspendierung des Internationalen Flugverkehrs Ende Mai des letzten Jahres eine vom deutschen Konsulat in Bengaluru/Indien angekündigte privilegierte Ausreisemöglichkeit für in Indien lebende deutsche Staatsbürger in Anspruch genommen, weil sich der Gesundheitszustand meiner in einem Altenheim lebenden Mutter aufgrund der Pandemie dramatisch verschlechtert hatte; sie ist mittlerweile verstorben, ohne daß mir die Gelegenheit eingeräumt wurde, ihr noch einmal zu begegnen.

Mit der Ausreise aus Indien wurde mein Einreisevisum (X-Visum) wegen der Pandemie suspendiert; die indische Regierung hat mir jedoch in einer humanitären Geste am 23. Dezember ein neues Einreisevisum ausgestellt.

Seit Mitte Dezember habe ich in Schreiben an die Gesundheitssenatorin von Berlin, den Bundesgesundheitsminister und die Bundeskanzlerin erfolglos darum gebeten, in die Gruppe I der prioritisierten Personen aufgenommen zu werden, obwohl ich erst am 18. Februar 2021 das Kriterium der Vollendung des 80. Lebensjahres erreiche.

Mein Lebensmittelpunkt ist seit 27 Jahren in Indien. Dort ist mein zu Hause und macht meine Rückkehr dringend erforderlich, um mich wieder um Haus und Hof und meine Mitarbeiter kümmern zu können bzw. meiner Verantwortung als stellvertretender Vorsitzender des Indian National Trust for Art and Cultural Heritage (INTACH) Thrissur, ein Amt in das ich 2013 als Gründungsmitglied gewählt und im November vergangenen Jahres wiedergewählt wurde, gerecht werden zu können.

Die mit Wirkung vom 15. Dezember 2020 vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV bietet mir wegen einer fehlenden Sonderfallregelung keine Möglichkeit, mir mit dem Verweis auf eine solche Regelung Gehör zu verschaffen. Sie gibt hingegen den angesprochenen Verantwortlichen die Möglichkeit wie in meinem Fall, entweder überhaupt nicht zu reagieren, auf die Zuständigkeit nachgeordneter Behörden bzw. lediglich auf die Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV und/oder entsprechende Links zu Informationen der Senatsverwaltung zu verweisen.

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Ah,ja: weil Sie sich entschlossen haben,in Indien zu leben soll für Sie eine Extrawurst gebraten werden? Während hier derzeit die Gruppe >80 um ihren Impftermin kämpfen muss,möchten Sie bevorzugte Behandlung,damit Sie Ihren Flieger noch kriegen? Gehts eigentlich noch?

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