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Petition is addressed to: Ministerium für Bildung und Kultur Saarland
Sehr geehrte Damen und Herren,
die GEW Saarland fordert das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes auf, eine Dienstvereinbarung an saarländischen Schulen zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Lehrkräfte, Lehrhilfskräfte, Sprachförderlehrkräfte, Lehrwerkmeister:innen, pädagogische Fachkräfte und anders erzieherisch, pflegerisch oder therapeutisch Tätige an Schulen nachhaltig verbessert und konkrete Maßnahmen zur erfolgreichen Umsetzung in den Dienststellen beinhaltet.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt für viele Beschäftigte eine erhebliche Herausforderung dar. Besonders in Zeiten steigender Belastung, des Fachkräftemangels in Institutionen wie Kindertages- und Pflegeeinrichtungen und unzureichender Flexibilität im Dienstalltag, fordern wir klare, gerechte, praktikable und familienfreundliche Regelungen, die sowohl den Bedürfnissen der Beschäftigten als auch den Anforderungen der Schule gerecht werden.
Zielsetzung der Dienstvereinbarung
Die Dienstvereinbarung soll eine klare Orientierung und verbindliche Regelung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bieten. Sie soll die aktuellen Bedürfnisse der Lehrkräfte mit Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen in Einklang mit den dienstlichen Erfordernissen bringen und dazu beitragen, dass in Schulen attraktive Arbeitsbedingungen herrschen.
Wir fordern das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes auf, diese Initiative umzusetzen und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an saarländischen Schulen zu verbessern. Zudem sollte das Ministerium seiner Vorbildfunktion gerecht werden und die strukturelle Benachteiligung von Frauen, die bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf häufig stärker belastet sind, abbauen.
Es ist an der Zeit, dass die Bedürfnisse von schulisch Beschäftigten und ihre Lebensrealitäten stärker in die Planung und Organisation des Schulalltags integriert werden.
Bitte unterstützen Sie unsere Petition und setzen Sie sich für eine zukunftsfähige Regelung an saarländischen Schulen ein.
Reason
Wir schlagen vor, dass eine Dienstvereinbarung insbesondere zu folgenden Punkten entwickelt wird:
1. Teilzeitregelungen und Sabbatjahr
- Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss den Beschäftigten grundsätzlich die Möglichkeit zur Arbeit in Teilzeit gewährt werden. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, ein Sabbatjahr als besondere Form der Teilzeit zu nehmen, ohne dass dies zu beruflichen Nachteilen führt.
- Dies muss auch für das Referendariat gelten. Auch hier muss es ein Teilzeitmodell angeboten werden, das eine gute Ausbildungsqualität gewährleistet.
2. Stundenplangestaltung, unterrichtsfreie Tage und Flexibilität
- Den Beschäftigten, die durch die Pflege naher Angehöriger oder die Betreuung minderjähriger Kinder familiär verpflichtet sind, sollte frühzeitig die Gelegenheit gegeben werden, ihre Wünsche hinsichtlich der Stundenplangestaltung und Freistellung zu äußern, um Kollisionen zwischen dienstlichen Anforderungen und privaten Bedürfnissen zu vermeiden.
- Teilzeitbeschäftigte haben ein Recht auf unterrichtsfreie Tage.
- Wenn ein Wunsch nach einem freien Tag oder einer bestimmten Unterrichtsverteilung begründet nicht erfüllbar ist, sollen zeitnah Ausgleichsmaßnahmen vereinbart werden. Dies können z. B. freie Tage an anderen Wochentagen oder garantierte Freistellungen im kommenden Schuljahr sein.
- Bei zeitlich umfangreichen Aufgaben außerhalb der regulären Unterrichtsverpflichtung (z. B. Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und -fahrten) ist eine Kompensation in geeigneter Form vorzusehen.
3. Zeitpunkt der Elternzeit und „Ferienregelung“
- Klare und gerechte Regelungen zur Elternzeit müssen festgelegt und transparent kommuniziert werden. Sie müssen die flexible Rückkehr in den Beruf ermöglichen, ohne dass Lehrkräfte Nachteile erfahren.
- Die sogenannte Ferienregelung, die die Elternzeit bezüglich des Beginns und des Endes einschränkt, führte in der Vergangenheit oft zu einer Benachteiligung von Eltern und muss deshalb abgeschafft werden.
4. Vertretungsunterricht und Springstunden
- Vertretungsunterricht darf nicht zu einer übermäßigen Belastung führen.
- Vertretungsunterricht soll nicht an unterrichtsfreien Tagen stattfinden.
- Vertretungsunterricht soll außerhalb des regulären Stundenplans nur nach Absprache erfolgen.
- Teilzeitlehrkräfte dürfen in ihrem Stundenplan nicht durch überproportional viele Springstunden belastet werden.
5. Verbesserung der Zusammenarbeit von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten
- Die Schulleitungen sollen die Zusammenarbeit zwischen Teilzeitkräften und anderen Lehrkräften fördern, insbesondere bei der Organisation von Klassenführungen oder der Betreuung von Klassen an freien Tagen. Lösungen, die den Unterrichtsbedarf decken, ohne dass Teilzeitkräfte ihre familiären Verpflichtungen vernachlässigen müssen, sind zu bevorzugen.
- Die Zusammenarbeit in und durch Konferenzen muss familienfreundlich geregelt werden. Videokonferenzen oder andere digitale Teilnahmemöglichkeiten müssen hierzu geschaffen werden.
- Die Verteilung von Unterricht am Nachmittag und Abend, z. B. in gebundenen Ganztagsschulen oder an Beruflichen Schulen muss ebenso gerecht verteilt und familienfreundlich gestaltet werden.
6. Langfristige Planung und Transparenz
- Die Schulleitungen sollen sicherstellen, dass Lehrkräfte ihre Wünsche hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung und Familienzeiten frühzeitig einbringen können. Ein langfristiger Planungsrahmen sorgt dafür, dass auch in der Schuljahresplanung und der Stundenverteilung auf familiäre Belange Rücksicht genommen wird.
7. Funktionsstellen
- Bei Teilzeitbeschäftigung muss die Möglichkeit bestehen, auch die Funktion in Teilzeit auszuüben und nicht nur die Unterrichtsverpflichtung zu reduzieren. Das bedeutet auch, dass Funktionsstellen ggf. geteilt werden und im Sinne des Jobsharings von zwei Personen besetzt werden.
8. Fortbildungen
- Eltern oder Pflegenden soll es in gleichem Maße wie Lehrkräften ohne solche familiären Verpflichtungen ermöglicht werden an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, z. B. durch eine angemessene zeitliche Terminierung oder die Ergänzung durch ortsunabhängige Teilnamemöglichkeiten. Dies muss insbesondere für Fortbildungen gelten, die auf die Ausübung einer Funktionsstelle vorbereiten, aber auch für solche Fortbildungen, die außerhalb der regulären Unterrichtszeiten stattfinden.
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Petition details
Petition started:
01/30/2025
Petition ends:
03/23/2025
Region:
Saarland
Topic:
Education
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Why people sign
Weil ich im Alltag die Benachteiligung von Frauen durch die Unvereinbarkeit von Lehrtätigkeit und Familie ständig vor Augen geführt bekomme.
Das Fehlen der Teilzeitmöglichkeit im Referendariat ist sehr belastend und nachteilig für mich als Referendarin mit Kindern.
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Ich arbeite als Erzieherin im Kindergarten und kenne die Problematik der Vereinbarkeit mit dem Beruf und der Familie.