Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Jugendrat der Jugendhilfe Bethel OWL in Bielefeld möchte hiermit eine Änderung der §§ 93 Abs. 1 Satz 3 und 94 Abs. 6 SGB VIII beantragen. Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 müssen junge Menschen in stationären Hilfen zur Erziehung ( Heimen, Jugendwohngemeinschaften, Betreutes Wohnen etc. ) 100 % der ihnen gezahlten Leistungen ( z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Übergangsgeld,… ) an den Kostenträger abgeben. Nach § 94 Abs. 6 SGB VIII müssen bei Einkommen ( z.B. Ausbildungsvergütung ) 75 % der Nettoeinkünfte an den Kostenträger abgegeben werden. Unser Wunsch ist, statt 75 % des Einkommens abzugeben, 75 % künftig zu behalten. Gleiches sollte für Leistungen zum Unterhalt, die durch Arbeit erworben werden, gelten.
Begründung
Begründung: Wir halten die jetzige Regelung für eine erhebliche Ungleichbehandlung gegenüber gleichaltrigen jungen Menschen in Familien, die in der Regel selten 75% von ihrem Ausbildungsgeld an ihre Eltern abgeben müssen, geschweige denn 100 %. Außerdem ist diese Regelung erheblich motivationsschädlich, da Anreize zur Berufstätigkeit damit erschwert werden. Warum soll ich in den Schulferien arbeiten, wenn ich fast das gleiche Geld für das ´ Nichtstun ´ erhalte - und wo müssen Gleichaltrige von ihrem Ferienjob 75% abgeben? Damit wird doch eher die Einstellung unterstützt, dass es ohne Anstrengungen fast genau so viel Geld gibt wie mit Anstrengung.
Viele von uns haben in ihrem bisherigen Ausbildungsverlauf erhebliche Unterbrechungen und Brüche erlebt. Einige haben sich der Schule verweigert, andere den Anschluss an den Lernstoff verloren, weil andere Einflüsse ihnen das Lernen oder überhaupt die Anwesenheit in der Schule schwer gemacht haben. Deshalb sind für viele von uns die beruflichen Chancen beeinträchtigt. Zusätzliches Einkommen, um sich Wünsche zu erfüllen, die mit dem vom Jugendamt gezahlten Taschengeld und Bekleidungsgeld nicht erfüllbar sind, ist eine starke Motivationshilfe. Wenn das zusätzliche Einkommen mit einer beruflichen Qualifizierung einhergeht, fördert das unsere spätere Unabhängigkeit von staatlichen Unterstützungsleistungen. Wir bitten sie deshalb, um unsere Leistungsmotivation zu fördern und um eine Gleichbehandlung mit jungen Menschen in Familien zu erzielen, unsere Vorschläge in Gesetze umzusetzen.
der Jugendrat der Jugendhilfe Bethel - Bielefeld
Aktuelle Veränderung: Das Kinder-und Jugendhilfevereinfachungsgesetz ( KJVVG) vom 05.07.2013 nimmt einen Teil unserer Petition auf. Allerdings ist mit der ´kann - Bestimmung ´ bei der aktuellen Haushaltslage der Kommunen unseren jungen Menschen nicht wirklich deutschlandweit geholfen. Je nach regionaler Kassenlage kann - die Höhe ist unbestimmt - der Kostenbeitrag unterschiedlich ausfallen. Das KJVVG sollte hier nachgebessert werden und aus dem ´kann´ eine ´muss ´ Regelung machen und den Eigenbehalt klar definieren - wie in unserer Petition vorgeschlagen..
M. Walde