Region: Germany
Economy

Inkassogebühren senken!

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
23 supporters 23 in Germany

Petitioner did not submit the petition.

23 supporters 23 in Germany

Petitioner did not submit the petition.

  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted
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  5. Failed

Die Inkassogebühren in Deutschland müssen dauerhaft anders gestaltet werden. Der Verbraucher muss gegen den derzeit gültigen Rahmen von 1,3 Faktor geschützt werden. Zusätzliche Gebühren nach RVG dürfen zukünftig nicht mehr entstehen! Konzerninkasso darf nicht vom BDIU zum Eigennutzen seiner Mitglieder mit eigener Rechtsauffassung vertreten werden. 85€ Inkassogebühr für Forderungen unter 100€ sind eine Frechheit. Keine Abrechnungen nach RVG für Inkassounternehmen. Maximale Höhe der möglichen Gebühren für Inkassounternehmen sollten auf höchstens 35€ gedeckelt werden!

Reason

Inkassounternehmen erwirtschaften sehr hohe Gewinne, die dem Wirtschaftskreislauf Unsummen an Geldern entziehen, obwohl sie die offenen Forderungen wieder in den Wirtschaftskreislauf bringen. Inkassounternehmen fordern Gebühren nach dem RVG, was ihnen zwar vom Gesetzgeber so gestatte wurde, jedoch handelt es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen die eine Rechtsdienstleistung zwar erbringen, jedoch kein Organ der Rechtspflege sind. Die Inkassogebühren, die in Erstschreiben aus Standardtexten berechnet und generiert werden belaufen sich stets am oberen erlaubten Maximum von Faktor 1,3. Es ist jedoch für ein Inkasso niemals von vorn herein erkennbar ob mit dem Fall ein erhöhtes Arbeitsaufkommen auf den Rechtsdienstleister zukommt, oder der erste einfache Brief beim Verbraucher die Zahlung auslöst. Regelmäßig erklären die Inkassounternehmen jedoch den Faktor 1,3 damit, das sie berechtigt wären weitere Schritte im vorgerichtlichen Mahnverfahren zu betreiben. Diese angeblichen "weiteren Schritte" würden sich jedoch nur aus der Vollmacht des Auftraggebers ergeben und ersichtlich für den Schuldner werden. Meist hat ein Schuldner jedoch keinen Einblick in die Vollmacht, sofern er diese nicht anfordert. Zum besseren Verständnis werden diese Vollmachten jedoch grundsätzlich nicht mit dem Erstschreiben an den Verbraucher ausgehändigt. Die Inkassogebühren fügen dem Verbraucher regelmäßig einen erheblichen finaziellen Schaden zu, der nicht dem Gläubiger als Schadenersatz für den Verzug zugute kommt, sondern lediglich zur Gewinnerzielung des Inkassodienstleisters abgeschöpft wird. Der Gläubiger erhält nur eine Verzinsung des Schadens aus dem Verzugszins, den der Verbraucher als Schuldner zu erstatten hat. Regelmäßig verlangen Inkassounternehmen sogar Gebühren für Ihre Eigenbeauftragung bei gekauften/abgetretenen Forderungen, obwohl die Forderung nun zu Ihrer eigenen Mühewaltung gehören! Dies ist rechtswidrig! Auch der BDIU bestärkt mit seiner eigenen Rechtsauffassung zum Konzerninkasso seine Mitglieder, welche innerhalb des eigenen Konzerns und zusätzlich im Namen anderer Gläubiger Forderungen eintreiben, bei konzerneigenen Forderungen erstattungsfähige Inkassokosten zu generieren. Es ist jedoch unerheblich, wenn der Rechtsdienstleister hier auch fremde Forderungen einzieht, da die Forderungen der Konzernmutter unter das Konzerninkasso fallen und somit keine erstattungsfähigen Inkassokosten entstehen oder berechnet werden dürfen.

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