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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des Insolvenzrechts dahingehend gefordert, dass der Schuldner Sachverständige oder den Insolvenzverwalter ablehnen kann.
Perustelut
Dieses verstößt gegen das Grundgesetz. Das Recht auf genau die gleichen Rechte wie bei den Gläubigern wird nicht eingehalten!
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Vetoomus alkoi:
22.12.2017
Vetoomus päättyy:
20.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 7.3.2019Pet 4-19-07-311-002035 Insolvenzrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – zu überweisen, soweit die Besorgnis der Befangenheit
des vom Insolvenzgericht bestellten Gutachters angesprochen wird.
2. Das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Insolvenzrechts dahingehend gefordert, dass
der Schuldner Sachverständige oder den Insolvenzverwalter ablehnen kann.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass dem Insolvenzschuldner gesetzlich ein Recht
zur Ablehnung des Insolvenzverwalters und von Sachverständigen eingeräumt werden
soll, um damit... enemmän
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