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Rinkimas baigtas
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des Insolvenzrechts dahingehend gefordert, dass der Schuldner Sachverständige oder den Insolvenzverwalter ablehnen kann.
Priežastis
Dieses verstößt gegen das Grundgesetz. Das Recht auf genau die gleichen Rechte wie bei den Gläubigern wird nicht eingehalten!
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2017-12-22
Peticija baigiasi:
2018-03-20
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
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Pet 4-19-07-311-002035 Insolvenzrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – zu überweisen, soweit die Besorgnis der Befangenheit
des vom Insolvenzgericht bestellten Gutachters angesprochen wird.
2. Das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Insolvenzrechts dahingehend gefordert, dass
der Schuldner Sachverständige oder den Insolvenzverwalter ablehnen kann.
Zur Begründung wird vorgetragen, dass dem Insolvenzschuldner gesetzlich ein Recht
zur Ablehnung des Insolvenzverwalters und von Sachverständigen eingeräumt werden
soll, um damit... toliau
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Kol kas jokio argumento PRIEŠ.