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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert, die Insolvenzverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass die Höhe der Rückzahlung wesentlich erhöht wird oder eine erhebliche Unterscheidung getroffen wird, zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen, die durch erwiesene Betrügereien verursacht wurden.
Pamatojums
Die durch erwiesenen Betrug angerichteten Schäden sind meines Erachtens wesentlich höher in der Rückzahlung zu bewerten da hier kriminelle Energie vorliegt, die geradezu dazu verführt nach Entschuldung ebenso zu verfahren.Oder eine erhebliche Unterscheidung treffen zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen die durch erwiesene Betrügereien verursacht wurden.Für alle Schuldner sind gerade mal 2.8 % der Schuldsumme und dann noch meist über 10 Jahre zurückgezahlt, ein Schlag ins Gesicht für ehrliche aufrichtige Arbeit.
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Sākās petīcija:
17.12.2015
Petīcija beidzas:
26.01.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-07-311-028144Insolvenzrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, die Insolvenzverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass die
Höhe der Rückzahlung wesentlich erhöht wird oder eine erhebliche Unterscheidung
getroffen wird, zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen, die durch
erwiesene Betrügereien verursacht wurden.
Eine Rückzahlungsquote von 2,8 Prozent für alle aufgelaufenen Forderungen sei
unverhältnismäßig gegenüber der kriminellen Energie des Schuldners und verführe
den Schuldner nach der Entschuldung zu weiterem Betrug. Für die Gläubiger solle
daher eine... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.