Insolvenzrecht - Überarbeitung der Insolvenzordnung hinsichtlich der Höhe der Rückzahlung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

56 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

56 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Petent fordert, die Insolvenzverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass die Höhe der Rückzahlung wesentlich erhöht wird oder eine erhebliche Unterscheidung getroffen wird, zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen, die durch erwiesene Betrügereien verursacht wurden.

Begründung

Die durch erwiesenen Betrug angerichteten Schäden sind meines Erachtens wesentlich höher in der Rückzahlung zu bewerten da hier kriminelle Energie vorliegt, die geradezu dazu verführt nach Entschuldung ebenso zu verfahren.Oder eine erhebliche Unterscheidung treffen zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen die durch erwiesene Betrügereien verursacht wurden.Für alle Schuldner sind gerade mal 2.8 % der Schuldsumme und dann noch meist über 10 Jahre zurückgezahlt, ein Schlag ins Gesicht für ehrliche aufrichtige Arbeit.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.12.2015
Petition endet: 26.01.2016
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-311-028144Insolvenzrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Der Petent fordert, die Insolvenzverordnung dahingehend zu überarbeiten, dass die
    Höhe der Rückzahlung wesentlich erhöht wird oder eine erhebliche Unterscheidung
    getroffen wird, zwischen geschäftlich aufgelaufenen Schulden und denen, die durch
    erwiesene Betrügereien verursacht wurden.
    Eine Rückzahlungsquote von 2,8 Prozent für alle aufgelaufenen Forderungen sei
    unverhältnismäßig gegenüber der kriminellen Energie des Schuldners und verführe
    den Schuldner nach der Entschuldung zu weiterem Betrug. Für die Gläubiger solle
    daher eine... weiter

Noch kein PRO Argument.

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