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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach Erteilung der Restschuldbefreiung, im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, ein Vollstreckungsverbot für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gegen den Schuldner/die Schuldnerin bestanden, in die derzeit gültige Insolvenzordnung eingearbeitet wird.
Razones.
Nach der Insolvenzordnung (derzeitiger Stand) werden die Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu unvollkommenen Forderungen, sie bestehen weiterhin, können aber nicht mehr durchgesetzt werden. Für Gläubiger, die nicht am Verfahren teilgenommen haben stellt dies jedoch kein rechtliches Hindernis dar, da die Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher) das zeitliche Bestehen der Restschuldbefreiung und das Nichtvorliegen oder Vorliegen der Durchsetzungsfähigkeit der Forderungen nicht prüfen müssen. Der Schuldner muss somit, trotz Restschuldbefreiung, selbst tätig werden und Vollstreckungsgegenklage einreichen.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
26/12/2015
La petición termina:
10/02/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-07-311-028625
Insolvenzrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach Erteilung der
Restschuldbefreiung im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, ein
Vollstreckungsverbot für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung
gegen den Schuldner/die Schuldnerin bestanden, in die derzeit gültige
Insolvenzordnung eingearbeitet wird.
Nach der Insolvenzordnung würden die Forderungen nach Erteilung der
Restschuldbefreiung zu unvollkommenen Forderungen,... Más.