Alueella: Saksa

Insolvenzrecht - Vollstreckungsverbot nach Erteilung der Restschuldbefreiung (Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren)

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach Erteilung der Restschuldbefreiung, im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, ein Vollstreckungsverbot für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung gegen den Schuldner/die Schuldnerin bestanden, in die derzeit gültige Insolvenzordnung eingearbeitet wird.

Perustelut

Nach der Insolvenzordnung (derzeitiger Stand) werden die Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu unvollkommenen Forderungen, sie bestehen weiterhin, können aber nicht mehr durchgesetzt werden. Für Gläubiger, die nicht am Verfahren teilgenommen haben stellt dies jedoch kein rechtliches Hindernis dar, da die Vollstreckungsorgane (Gerichtsvollzieher) das zeitliche Bestehen der Restschuldbefreiung und das Nichtvorliegen oder Vorliegen der Durchsetzungsfähigkeit der Forderungen nicht prüfen müssen. Der Schuldner muss somit, trotz Restschuldbefreiung, selbst tätig werden und Vollstreckungsgegenklage einreichen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-311-028625

    Insolvenzrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass nach Erteilung der
    Restschuldbefreiung im Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren, ein
    Vollstreckungsverbot für alle Forderungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung
    gegen den Schuldner/die Schuldnerin bestanden, in die derzeit gültige
    Insolvenzordnung eingearbeitet wird.
    Nach der Insolvenzordnung würden die Forderungen nach Erteilung der
    Restschuldbefreiung zu unvollkommenen Forderungen,... enemmän

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