Տարածաշրջան: Deutschland
 

Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Kein Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA

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Deutschen Bundestag

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  1. Սկսվել է 2014
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Ավարտված է

Սա առցանց des Deutschen Bundestags խնդրագիր է։

Դիմումը հասցեագրված է. Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, sich gegen das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA auszusprechen.

Պատճառ

  • TTIP höhlt Demokratie und Rechtsstaat aus: Ausländische Konzerne können Staaten künftig vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen, wenn sie Gesetze verabschieden, die ihre Gewinne schmälern.- TTIP öffnet Privatisierungen Tür und Tor: Das Abkommen soll es Konzernen erleichtern, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen.- TTIP gefährdet unsere Gesundheit: Was in den USA erlaubt ist, würde auch in der EU legal – so wäre der Weg frei für Fracking, Gen-Essen und Hormonfleisch. Die bäuerliche Landwirtschaft wird geschwächt und die Agrarindustrie erhält noch mehr Macht.- TTIP untergräbt die Freiheit: Es droht noch umfassendere Überwachung und Gängelung von Internetnutzern. Exzessive Urheberrechte erschweren den Zugang zu Kultur, Bildung und Wissenschaft.- TTIP ist praktisch unumkehrbar: Einmal beschlossen, sind die Verträge für gewählte Politiker nicht mehr zu ändern. Denn bei jeder Änderung müssen alle Vertragspartner zustimmen. Deutschland allein könnte aus dem Vertrag auch nicht aussteigen, da die EU den Vertrag abschließt.

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 26.01.2014
Հավաքածուն ավարտվում է: 13.03.2014
Տարածաշրջան: Deutschland
կատեգորիա:  

նորություններ

  • Petitionsausschuss

    Pet 1-18-09-741-002191
    83229 Aschau i. Chiemgau
    Internationale
    Wirtschaftsbeziehungen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesrepublik Deutschland das
    Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA ablehnen
    soll.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 68.332 Mitzeichnungen und
    212 Diskussionsbeiträge sowie über 150 sachgleiche Eingaben mit nahezu
    300 Unterschriften vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
    unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dabei nicht auf jeden Aspekt gesondert
    eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass die Europäische Union (EU) hinter
    verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den USA über das
    Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) verhandele, obwohl der Abschluss des
    Abkommens fundamentale Auswirkungen auf viele Lebens- und Politikbereiche in
    Deutschland haben werde. Verhandlungsergebnisse gelangten, wenn überhaupt, nur
    dürftig nach außen. TTIP drohe die Demokratie und den Rechtsstaat auszuhöhlen, da
    ausländische Konzerne Staaten künftig vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten
    auf hohe Schadenersatzzahlungen verklagen könnten, wenn sie Gesetze verabschiedeten,
    die die Konzerngewinne schmälerten. Zudem öffne das Abkommen Privatisierungen Tür
    Petitionsausschuss

    und Tor, indem es den Konzernen erleichtere, auf Kosten der Allgemeinheit Profite bei
    Wasserversorgung, Gesundheit und Bildung zu machen. Ferner gefährde TTIP die
    Gesundheit der Bevölkerung, da bestimmte US-amerikanische Regelungen auch in der
    EU legalisiert würden; so bereite das Abkommen den Weg für den Einsatz der Fracking-
    Technologie, die Verbreitung von genmanipulierten Nahrungsmitteln und von
    Hormonfleisch sowie den Wegfall der Kennzeichnungspflicht dieser Produkte. Die zu
    Dumpingpreisen aus den USA importierten landwirtschaftlichen Produkte seien
    industriell hergestellt und würden die bäuerliche Landwirtschaft in Europa schwächen,
    während die Agrarindustrie noch mehr Macht erhielte. Weiterhin wird kritisiert, dass
    durch TTIP die bürgerliche Freiheit untergraben werde, da durch den Vertrag noch
    umfassendere Überwachung und Gängelung von Internetnutzern drohe. Exzessive
    Urheberrechte würden darüber hinaus den Zugang zu Kultur, Bildung und Wissenschaft
    erschweren. Das deutsche Grundgesetz und das Rechtssystem müssten vor
    intransparenten Schiedsgerichten ohne Berufungsverfahren und demokratische
    Kontrolle geschützt werden. Es wird die Befürchtung geäußert, dass, wenn es einmal
    beschlossen sei, das Abkommen durch die Politik nicht mehr zu ändern sei, da bei jeder
    Änderung alle Vertragspartner zustimmen müssten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss holte zu dem Anliegen in der 18. Wahlperiode Stellungnahmen
    der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
    18. Deutschen Bundestages ein. Damals lagen mehrere Anträge der Fraktionen
    DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die entsprechenden
    Bundestags-Drucksachen 18/1093 und 18/5094 sowie 18/1457 und 18/1964 und die
    dazugehörigen Plenarprotokolle können im Internet unter www.bundestag.de abgerufen
    werden.

    Der Wirtschaftsausschuss führte außerdem am 16. März 2015 dazu eine öffentliche
    Anhörung durch. Darüber hinaus lagen noch weitere Anträge von Bundestagsfraktionen
    und Plenarprotokolle zu diesem Themenkomplex vor, die ebenfalls im Internet abrufbar
    sind.
    Petitionsausschuss

    Der Petitionsausschuss führte am 13. Oktober 2014 eine öffentliche Beratung zu der
    Petition durch. An dieser nahmen ein Petent und Vertreter des Bundesministeriums für
    Wirtschaft und Energie (BMWi) teil. Während der Beratung forderte der Petent mehr
    Transparenz bei den Verhandlungen zu dem Freihandelsabkommen. Der Öffentlichkeit
    hätten die zu TTIP vorliegenden Unterlagen der Verhandlungspartner zugänglich
    gemacht werden müssen, dann hätte diese sich in die Verhandlungen einbringen können.
    Die regulatorische Kooperation hebele zwar nicht das Recht des EU-Parlaments (EP) aus,
    aber sie bewirke Strukturen, die zu Entscheidungen führten, beispielsweise für welche
    Studien oder Analysen durch welche wissenschaftliche Institute zugelassen würden,
    bevor der Bundestag oder die Medien informiert seien. Mit zunehmendem Einfluss
    internationaler Gremien und großer Unternehmen nähmen die demokratischen Rechte
    der Bürgerinnen und Bürger ab. Die Informationen, die er durch die Veröffentlichung des
    Verhandlungsmandats der EU-Kommission (KOM) erhalten habe, hätten diese Bedenken
    nicht ausräumen können. Hinzu kämen die Erfahrungen mit dem Nordamerikanischen
    Freihandelsabkommen NAFTA. Die Pro-Argumente hier ähnelten denen für TTIP sehr.
    Tatsächlich jedoch sei durch NAFTA vieles eingetreten, was auch jetzt durch TTIP
    befürchtet werde, zum Beispiel der Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland.
    Auch die Sorgen der Öffentlichkeit bezüglich der Auswirkungen des Abkommens auf die
    kommunale Daseinsvorsorge seien berechtigt. Er verweise auf das Beispiel
    südamerikanischer Länder, wo in Handelsabkommen mit den USA vorgesehene
    Ausnahmen in der Daseinsvorsorge durch Klagen gekippt worden seien. Beim Umgang
    mit Chemikalien verfügten die US-amerikanischen Bundesstaaten zudem über teilweise
    sehr unterschiedliche Standards. Der Versuch der Verhandlungspartner, gegenseitige
    Standards anzuerkennen, könne die Regulierungen schwieriger und intransparenter
    machen. Dies liege nicht zuletzt auch am großen Einfluss von Lobbyisten auf
    verschiedene Verhandlungsbereiche.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung der
    Stellungnahmen der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
    sowie der Auswertung der öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses wie folgt dar:
    Petitionsausschuss

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich die Bundesrepublik Deutschland von
    Anfang an für umfassende und ambitionierte Verhandlungen über eine Transatlantische
    Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von
    Amerika eingesetzt hat. TTIP sollte entsprechend dem am 9. Oktober 2014
    veröffentlichten Verhandlungsmandat an die EU-Kommission ein gemischtes Abkommen
    werden, für dessen Ratifizierung alle 28 Mitglieder zustimmen müssen. Entsprechend
    war auch die Zustimmung des Bundestages notwendig. In Deutschland richten sich die
    Voraussetzungen für die Ratifizierung nach den Vorgaben des Artikels 59 Absatz 2 des
    Grundgesetzes (GG). Danach bedürfen Verträge, welche sich auf Gegenstände der
    Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung oder Mitwirkung der gesetzgebenden
    Körperschaften in der Form eines sogenannten Vertragsgesetzes.

    Der Ausschuss begrüßt, dass Deutschland grundsätzlich in allen Verhandlungen über
    Freihandelsabkommen die Position vertritt, dass diese nicht zu einer Absenkung von
    Sozial-, Umwelt-, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards sowie der
    Verbraucherrechte führen dürfen. Dieses Ziel ist auch im TTIP-Verhandlungsmandat
    verankert.

    Die Verhandlungen über TTIP wurden zwischen der EU und den USA geführt.
    Verhandlungsführerin für die EU war die KOM. Sie verhandelte auf Basis von Leitlinien,
    die die EU-Mitgliedstaaten in dem Verhandlungsmandat für die KOM vereinbart hatten.
    Deutschland hat sich intensiv für eine Veröffentlichung des Verhandlungsmandats
    eingesetzt, das am 9. Oktober 2014 durch den Rat und
    die EU-Mitgliedstaaten einstimmig beschlossen worden war. Eine deutsche Fassung des
    Mandats ist auf der Homepage des BMWi verlinkt:
    http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/ttip-mandat-
    kommentiert,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

    Die Verhandlungen über TTIP begannen im Sommer 2013. Erklärtes Ziel der KOM und
    der USA war es, das Abkommen nach Möglichkeit noch unter der damaligen
    Obama-Administration auszuhandeln. Das ausverhandelte Abkommen sollte
    veröffentlicht werden, bevor das umfangreiche Ratifizierungsverfahren beginnen sollte.
    Petitionsausschuss

    Damit sollte vor dem Inkrafttreten von TTIP vollständige Transparenz für die
    Öffentlichkeit hergestellt werden.

    Aufgrund der starken Kritik der Öffentlichkeit im Hinblick auf die mangelnde
    Transparenz der Verhandlungen hatte die KOM eine Transparenzinitiative gestartet.
    Hierzu legte sie im November 2014 eine Mitteilung vor, die u. a. vorsah:

    − EU-Verhandlungstexte (Textvorschläge und Positionspapiere), die die KOM den
    Mitgliedstaaten und dem EP zur Verfügung stellt, werden veröffentlicht;
    − alle Mitglieder des EP erhalten Zugang zu Leseräumen;
    − Texte werden in niedrigere Geheimhaltungsstufen eingeordnet.

    Die KOM berichtete den Mitgliedstaaten u. a. im Handelspolitischen Ausschuss des Rates
    sowie dem INTA-Ausschuss des EP über den Fortgang der Verhandlungen. Zudem
    übermittelte sie den Mitgliedstaaten und dem EP Verhandlungsunterlagen der EU-Seite,
    so dass diese dazu Stellung nehmen konnten. Die Bundesregierung leitete dem Bundestag
    die Unterlagen der KOM zu.

    Die Bundesregierung unterrichtete wiederum den Bundestag gemäß ihrer
    Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und
    Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) über die
    Verhandlungen.

    Das BMWi richtete einen TTIP-Beirat mit hochrangigen Vertretern von Gewerkschaften,
    Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und Wirtschaftsverbänden sowie Vertretern der
    Kirchen und der Kultur ein. Nach jeder Beiratssitzung veröffentlichte das BMWi eine
    Pressemitteilung zu seinen Inhalten, häufig ergänzt um Gutachten oder Präsentationen zu
    den besprochenen Themen.

    Zudem nahmen Vertreter des BMWi auf allen Ebenen regelmäßig an Veranstaltungen von
    Verbänden, Zivilgesellschaft, Universitäten, Industrie- und Handelskammern sowie
    anderen Akteuren teil und trugen dort zu TTIP vor. Die Bundesregierung beantwortete
    zahlreiche Bürgerfragen und hat ca. 1.000 Anfragen von Abgeordneten des
    18. Deutschen Bundestags beantwortet, die öffentlich auf der Internetseite des Bundestags
    zur Verfügung stehen.
    Petitionsausschuss

    Nach Einschätzung der Bundesregierung sind die TTIP-Verhandlungen transparenter
    verlaufen als jegliche Verhandlungen über EU-Freihandelsabkommen zuvor. Es liegt in
    der Natur von Verhandlungen, dass während des Verhandlungsprozesses ein gewisses
    Maß an Vertraulichkeit gewährleistet sein muss. Wie oben ausgeführt, ist vollständige
    Transparenz herzustellen, nachdem ein Abkommen ausverhandelt wurde und bevor es
    ratifiziert wird. Eine Veröffentlichung sämtlicher mit TTIP zusammenhängenden
    Dokumente während des laufenden Verhandlungsprozesses schien allerdings hingegen
    weder rechtlich möglich noch zielführend. Einige der EU-Dokumente wurden als
    vertraulich klassifiziert. Diese Klassifizierung der EU ist sowohl von der Bundesregierung
    als auch vom Bundestag zu beachten. Die Veröffentlichung sämtlicher Dokumente hätte
    die Verhandlungsposition der EU gegenüber den USA schwächen können.

    Zum Stand der Verhandlungen weist der Ausschuss abschließend darauf hin, dass das
    BMWi im August 2016 eine umfassende Bewertung des Verhandlungsstandes
    vorgenommen hat. Für keines der 27 bis 30 Kapitel des Abkommens war bis zu diesem
    Zeitpunkt eine Einigung erzielt worden, auch wenn es in einigen Bereichen
    Annäherungen gab.

    Die Bestandsaufnahme der EU-Handelsminister kam ebenfalls zu dem Schluss, dass die
    Verhandlungen mit der Obama-Administration nicht mehr abgeschlossen werden
    können. Die letzte (15.) Verhandlungsrunde fand vom 3. bis 7. Oktober 2016 in
    New York (USA) statt. Technische Textarbeiten wurden noch bis Januar 2017 weiter
    vorangetrieben und ein gemeinsamer Bericht zwischen der KOM und dem
    Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten zu den bis dahin erreichten
    Verhandlungsfortschritten erstellt. Das BMWi informierte dazu unter anderem unter
    https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ttip.html über den Stand der
    Verhandlungen. Auch die KOM stellte umfassende Aufbereitungen zu den
    Verhandlungen auf ihrer Internetseite zur Verfügung http://ec.europa.eu/trade/policy/
    in-focus/ttip/index_de.htm.

    Seit Januar 2017 allerdings ruhen die Verhandlungen. Derzeit ist offen, ob und wann die
    Verhandlungen mit der neuen US-Administration weiter geführt werden können. Von
    Petitionsausschuss

    US-Seite wurde grundsätzlich Offenheit für eine Fortführung der Verhandlungen
    signalisiert.

    Die mit der Petition vorgetragene Forderung, TTIP von deutscher Seite abzulehnen, kann
    der Ausschuss auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürworten. Gleichwohl begrüßt er das
    Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, das diese mit der Einreichung von Petitionen,
    ihrer Beteiligung an Diskussionsforen und ihrer Mitzeichnung zum Ausdruck bringen.
    Die breitgefächerte öffentliche Diskussion und das deutliche Bemühen aller beteiligten
    deutschen und europäische Akteure um mehr Transparenz ist nach Einschätzung des
    Ausschusses ein Ergebnis der öffentlichen Diskussion um TTIP sowie grundsätzlich über
    Freihandelsabkommen.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der von den Fraktionen der AfD, DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen,
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen
    Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)
  • 08.06.2017-ում

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