Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
134.015 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

134.015 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel ? Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage ? im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Franziska HeineStrafverfahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf
    des Bundeskabinetts abgelehnt.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das geplante Vorgehen,
    Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu
    lassen, sei undurchsichtig und unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar
    seien noch genau festgelegt sei, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste
    gesetzt würden. In diesem Vorgehen werde eine Gefährdung des Grundrechts auf
    Informationsfreiheit gesehen.... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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