Петицията не беще уважена
Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .
Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
Причина
Das vornehmliche Ziel ? Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage ? im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
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Franziska HeineStrafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.11.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf
des Bundeskabinetts abgelehnt.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, das geplante Vorgehen,
Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu
lassen, sei undurchsichtig und unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar
seien noch genau festgelegt sei, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste
gesetzt würden. In diesem Vorgehen werde eine Gefährdung des Grundrechts auf
Informationsfreiheit gesehen.... по-нататък