Internet - Pflicht zur Hinterlegung einer Kontaktadresse für soziale Netzwerke

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
167 Unterstützende 0 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

167 Unterstützende 0 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass jeder Beitreiber von einem sozialen Netzwerk verpflichtet ist, eine Kontaktadresse (E-mail) in seinem Kontaktbereich zu hinterlegen.

Begründung

Betreiber von sozialen Netzwerken zu erreichen ist fast unmöglich. In vielen der Netzwerke gibt es keine Mailadresse oder Kontaktformular zum selber ausfüllen. Es sind Hilfeforen und ausgewählte Fragen vorhanden. Seine richtige Bitte kann man aber nicht anbringen. Für die Plattformen, die in Deutschland aktiv sind, sollte so eine Regelung gesetzlich festgelegt werden.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern