Région: Allemagne

Internet - Respektierung der "Do not track"-Einstellung im Browser

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
288 Soutien 288 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

288 Soutien 288 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass jede Internetseite die "Do not track" Einstellung im Browser zu respektieren hat. Tut sie es nicht, so muss eine empfindliche Strafe analog unerlaubter Telefonwerbung festgesetzt werden.

Raison

Die "Do not track" Einstellung in den Internetbrowsern ist eine Einrichtung zum Schutz der Privatsphäre. Ist dieses Flag gesetzt, so wird eine Information an Webseitenbetreiber gesendet, dass man nicht wünscht verfolgt zu werden um z.B. personalisierte Werbung zu schalten.Dieses Flag, dass das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung schützen soll wird jedoch leider von vielen Seiten nicht beachtet. Vor allem, wenn das Flag im Browser schon standardmäßig gesetzt ist, ignorieren es viele Anbieter.Daher ist es dringend, dass hier eine gesetzliche Regelung greift, die es den Anbietern im Internet vorschreibt, dieses Flag zu beachten. Bei Nichtbeachtung sollte analog unerlaubter Telefonwerbung eine Strafe im fünf- bis sechsstelligen Bereichs ausgesprochen werden können.

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Pet 1-17-09-2263-055557

    Internet
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass jede Internetseite die „Do not track“-
    Einstellungen zu respektieren hat und Zuwiderhandlungen mit einer empfindlichen
    Strafe geahndet werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    sogenannte „Do not track“-Einstellung in den Internetbrowsern eine Einrichtung zum
    Schutz der Privatsphäre darstelle. Diese Einstellung, die das Grundrecht auf
    informationelle Selbstbestimmung schützen... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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