288 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass jede Internetseite die "Do not track" Einstellung im Browser zu respektieren hat. Tut sie es nicht, so muss eine empfindliche Strafe analog unerlaubter Telefonwerbung festgesetzt werden.
Uzasadnienie
Die "Do not track" Einstellung in den Internetbrowsern ist eine Einrichtung zum Schutz der Privatsphäre. Ist dieses Flag gesetzt, so wird eine Information an Webseitenbetreiber gesendet, dass man nicht wünscht verfolgt zu werden um z.B. personalisierte Werbung zu schalten.Dieses Flag, dass das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung schützen soll wird jedoch leider von vielen Seiten nicht beachtet. Vor allem, wenn das Flag im Browser schon standardmäßig gesetzt ist, ignorieren es viele Anbieter.Daher ist es dringend, dass hier eine gesetzliche Regelung greift, die es den Anbietern im Internet vorschreibt, dieses Flag zu beachten. Bei Nichtbeachtung sollte analog unerlaubter Telefonwerbung eine Strafe im fünf- bis sechsstelligen Bereichs ausgesprochen werden können.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
14.08.2013
Petycja się kończy:
25.09.2013
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-17-09-2263-055557
Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass jede Internetseite die „Do not track“-
Einstellungen zu respektieren hat und Zuwiderhandlungen mit einer empfindlichen
Strafe geahndet werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
sogenannte „Do not track“-Einstellung in den Internetbrowsern eine Einrichtung zum
Schutz der Privatsphäre darstelle. Diese Einstellung, die das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung schützen... dalej