Petitsioon on adresseeritud:
Landtag
• Den §41a der Gemeindeordnung so zu ändern, dass die Gemeinden verpflichtet werden Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren zu beteiligen! Besonders sind das: Bauplanung, Angebote und Einrichtungen, die von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise genutzt werden, wie: Schwimmbäder, Sportanlagen, Schulen, Radwege, Schulhöfe, Bolzplätze und Freiräume, die stark nutzen: etwa Brachen, Baulücken, Grünanlagen, Spielplätze, … • Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss die Gemeindeordnung so geändert werden, dass die Gemeinden über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln. • Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, müssen die Gemeinden in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt haben und die Beteiligung durchgeführt haben. • Träger der Jugendhilfe sollen, um diese Forderungen überwachen zu können, ein Verbandsklagerecht bekommen. • Mehr Rechte (besonders Antrags- und Rederecht) und Ausstattung mit ausreichend Personal und Sachmitteln für eingerichtete Jugendgemeinderäte und bessere Ausstattung aller Beteiligungsinstitutionen.
Selgitus
Die Entwicklungsforschung belegt, dass die grundlegenden Einstellungen zum politischen Denken und Handeln, schon sehr früh gelegt werden, daher schließen wir: Wer früh lernt, dass es auf seine Stimme ankommt, der bringt sich auch als Erwachsener in allen Bereichen der Gesellschaft ein.
Beteiligung ist gut für Politik! Sie führt zu einer höheren Legitimität der Entscheidungen und verbessert die Ergebnisse der Entscheidungen. Jugendbeteiligung ermöglicht ein Lernen über und durch Politik, außerhalb des nicht ausreichenden Unterrichts in der Schule. Sie ist die beste Vorbereitung auf die Verantwortung des Wahlrechts ab 16 Jahren.
Kinder und Jugendliche sind Experten ihrer eigenen Bedürfnisse und ihrer Lebenswelt. Mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen, die Erwachsene oft nicht kennen. Kinder und Jugendliche, die schon früh lernen, ihre Meinung zu sagen, können sich gegen Übergriffe Erwachsener behaupten. Kinder und Jugendliche verstehen dabei, dass Beteiligung nicht heißt, dass alle Wünsche erfüllt werden, aber dass sie in den sie interessierenden Fragen altersangemessen informiert werden, ihre Meinung angehört wird und sie wenn möglich mitentscheiden dürfen.