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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird ein generelles Verbot "zur Fallenstellerei durch sogenannte Jäger" gefordert.
Αιτιολόγηση
Durch den Fang von gesunden Wild- und Haustieren durch Fallen verstoßen die Fallensteller gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 und 2!Es gibt keinen "vernünftigen Grund" gesunden Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zuzufügen.Die gefangenen Tiere erleiden unvorstellbare Schmerzen und ebensolche Angst bis sie nach Stunden oder Tagen ihrem Hinrichter in die Augen sehend, vergeblich auf Hilfe hoffend, brutal erschossen werden.-Fallenstellerei ist unmenschlich und vor allem unnötig!Es handelt sich oftmals auch um geliebte Haustiere, die einfach einen großen Auslauf in der Natur haben und ebenso wie Wildtiere in diese hinterhältigen Fallen laufen.Es ist an der Zeit, daß diese mittelalterliche Methode abgeschafft wird.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
10/09/2014
Η αναφορά τελειώνει:
06/11/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 07.04.2016Pet 3-18-10-789-010333
Jagdwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin möchte ein generelles Verbot der Verwendung von Fallen bei der Jagd
erreichen.
Sie führt aus, dass die Fallensteller durch den Fang von gesunden Wild- und
Haustieren gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen würden. Die Tiere
erlitten erhebliche Schmerzen, bis sie – auch oft erst nach längerer Zeit – getötet
würden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlich und diskutiert... παρακάτω
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