Región: Alemania

Jagdwesen - Verbot der Fallenjagd

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
256 Apoyo 256 En. Alemania

No se aceptó la petición.

256 Apoyo 256 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein generelles Verbot "zur Fallenstellerei durch sogenannte Jäger" gefordert.

Razones.

Durch den Fang von gesunden Wild- und Haustieren durch Fallen verstoßen die Fallensteller gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 und 2!Es gibt keinen "vernünftigen Grund" gesunden Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zuzufügen.Die gefangenen Tiere erleiden unvorstellbare Schmerzen und ebensolche Angst bis sie nach Stunden oder Tagen ihrem Hinrichter in die Augen sehend, vergeblich auf Hilfe hoffend, brutal erschossen werden.-Fallenstellerei ist unmenschlich und vor allem unnötig!Es handelt sich oftmals auch um geliebte Haustiere, die einfach einen großen Auslauf in der Natur haben und ebenso wie Wildtiere in diese hinterhältigen Fallen laufen.Es ist an der Zeit, daß diese mittelalterliche Methode abgeschafft wird.

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Descargar. (PDF)

Noticias

  • Pet 3-18-10-789-010333

    Jagdwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petentin möchte ein generelles Verbot der Verwendung von Fallen bei der Jagd
    erreichen.
    Sie führt aus, dass die Fallensteller durch den Fang von gesunden Wild- und
    Haustieren gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen würden. Die Tiere
    erlitten erhebliche Schmerzen, bis sie – auch oft erst nach längerer Zeit – getötet
    würden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlich und diskutiert... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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