Région: Allemagne

Jagdwesen - Verbot der Fallenjagd

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
256 Soutien 256 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

256 Soutien 256 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird ein generelles Verbot "zur Fallenstellerei durch sogenannte Jäger" gefordert.

Raison

Durch den Fang von gesunden Wild- und Haustieren durch Fallen verstoßen die Fallensteller gegen das Tierschutzgesetz §§ 1 und 2!Es gibt keinen "vernünftigen Grund" gesunden Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zuzufügen.Die gefangenen Tiere erleiden unvorstellbare Schmerzen und ebensolche Angst bis sie nach Stunden oder Tagen ihrem Hinrichter in die Augen sehend, vergeblich auf Hilfe hoffend, brutal erschossen werden.-Fallenstellerei ist unmenschlich und vor allem unnötig!Es handelt sich oftmals auch um geliebte Haustiere, die einfach einen großen Auslauf in der Natur haben und ebenso wie Wildtiere in diese hinterhältigen Fallen laufen.Es ist an der Zeit, daß diese mittelalterliche Methode abgeschafft wird.

Lien vers la pétition

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Fiche détachable avec code QR

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Actualités

  • Pet 3-18-10-789-010333

    Jagdwesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petentin möchte ein generelles Verbot der Verwendung von Fallen bei der Jagd
    erreichen.
    Sie führt aus, dass die Fallensteller durch den Fang von gesunden Wild- und
    Haustieren gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen würden. Die Tiere
    erlitten erhebliche Schmerzen, bis sie – auch oft erst nach längerer Zeit – getötet
    würden.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlich und diskutiert... plus loin

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