Jugendstrafrecht - Anwendung des Erwechsenenstrafrechts ab der Vollendung des 17. Lebensjahres

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
106 Unterstützende 106 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

106 Unterstützende 106 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des 17. Lebensjahres gültig ist.

Begründung

Da man sich in diesem Alter der Konsequenzen seines Handelns bewusst ist. Ein Mörder oder Vergewaltiger sollte gleich behandelt werden egal ob er 18 oder 25 ist. Die Straftat ist begangen und der Täter sich der Konsequenzen bewusst.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-452-003115 Jugendstrafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des
    17. Lebensjahres gültig ist.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass sich Personen in diesem Alter der
    Konsequenzen ihres Handelns bereits bewusst seien. Ein „Mörder“ oder
    „Vergewaltiger“ solle gleich behandelt werden, egal ob er 18 oder 25 Jahre alt ist.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 105 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen... weiter

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