Jugendstrafrecht - Anwendung des Erwechsenenstrafrechts ab der Vollendung des 17. Lebensjahres

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

106 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

106 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des 17. Lebensjahres gültig ist.

Reden

Da man sich in diesem Alter der Konsequenzen seines Handelns bewusst ist. Ein Mörder oder Vergewaltiger sollte gleich behandelt werden egal ob er 18 oder 25 ist. Die Straftat ist begangen und der Täter sich der Konsequenzen bewusst.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 26-01-2018
De petitie eindigt: 03-04-2018
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-19-07-452-003115 Jugendstrafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass das Erwachsenenstrafrecht ab der Vollendung des
    17. Lebensjahres gültig ist.

    Zur Begründung der Petition wird ausgeführt, dass sich Personen in diesem Alter der
    Konsequenzen ihres Handelns bereits bewusst seien. Ein „Mörder“ oder
    „Vergewaltiger“ solle gleich behandelt werden, egal ob er 18 oder 25 Jahre alt ist.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses eingestellt. Sie wurde von 105 Mitzeichnern unterstützt.
    Außerdem gingen... verder

Nog geen voor argument.

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