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Tierschutz

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Schöningen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Henry Bäsecke

381 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Henry Bäsecke

Erlass einer Verordnung nach dem Vorbild des Paderborner Modells vom 12.03.1997

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1; 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NW S. 528 / SGV NW 2060), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV NRW S. 274), und des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes Immissionsschutzgesetz - LImschG -) in der Fassung vom 18.3.1975 (GV NW S. 232 / SGV NW 7129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2006 (GV NRW S. 622) soll eine Verordnung mit folgendem Inhalt erlassen werden:

(X) Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

(X) Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 16 unberührt.


Auch wenn eine flächendeckende Kontrollmöglichkeit dieser Verordnung schwer gewährleisten werden kann, gibt es der Stadt Schöningen allerdings endlich ein Werkzeug in die Hand, um gegen unverandwortliche Katzenhalter vorzugehen und Strafgelder zu erlassen.

Begründung

Spätestens ab dem Frühling eines jeden Jahres kommt immer wieder das gleiche Thema auf dem Tisch. Zu diesem Zeitpunkt fällt den Menschen auf, dass sich die freilaufenden Katzen in unserer Stadt unkontrolliert vermehren, da sich niemand für das Wohl oder das Leid dieser Streuner interessiert! Nur mit Hilfe von Kastrationen läßt sich dieses Problem eindämmen und die Verbreitung von Krankheiten (wie z. B. Leukose, Katzenschnupfen oder Katzenseuche) verhindern! Wer zahlt von diesen "Streunern" die Kastration? Gerade die Tierheime stoßen zu diesen Jahreszeiten weit an ihre Grenzen und können meistens keine Tiere mehr aufnehmen. Die finanziellen Mittel sind begrenzt und auch Tierärzte führen zwar vergünstigte Kastrationen für Streuner durch, können aber nicht alle Kosten übernehmen. Teilweise versucht unser ortsansässiger Katzenstammtisch die Kosten durch Spenden zu übernehmen, ist aber aufgrund der Masse an betroffenen Tieren ebenfalls mit dieser Aufgabe überfordert. Dabei ist die Rechtslage mehr als eindeutig. Für herrenlose, freilaufende Katzen muss gemäß BGB die Kommune aufkommen. Die Kosten sind bei einer unkontrollierten Vermehrung unüberschaubar und deshalb muß man das Problem bei der Wurzel packen. Nach dem Tierschutzgesetz ist die Kastration "zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung" ausdrücklich vom sog. Amputationsverbot ausgenommen. Die Rechtsgrundlage dazu befindet sich im § 6 (1) TierSchG.

Allerdings geht es auch anders. Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen einzudämmen, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in den Kommunen vor. Vorbild ist die Stadt Paderborn, die die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für privat gehaltene Freigängerkatzen bereits 2008 eingeführt hatte. Ferner werden die Tiere gechipt, damit der Tierarzt kontrollieren kann, ob eine Katze bereits kastriert ist. Außerdem lässt sich so bei Fundtieren der Besitzer schneller ermitteln. Dem sogenannten „Paderborner Modell" sind zwischenzeitlich 235 Kommunen gefolgt. Diese Kommunen haben hauptsächlich positive Erfahrungen gesammelt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.08.2014
Petition endet: 28.11.2014
Region: Schöningen
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder... Nach dem Debakel in Helmstedt hat man sich heute in Schöningen mit großer Mehrheit für eine Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen entschieden! Damit ist der Weg frei, für Förderungen der ortsansässigen Tierschutzorganisationen durch das Land Niedersachsen. Tierschützer sind endlich rechtlich abgesichert, wenn sie Kastrationen durchführen lassen und Tiere von der Straße holen. Ich möchte hiermit noch einmal allen Unterzeichnern der Petition danken, durch Eure Unterstützung ist das erst alles in Gang gekommen. Nach meiner ersten Ratssitzung als Zuschauer muss ich sagen, dass ich sehr überrascht wurde. Ich hätte mit einem so eindeutigen Ergebnis nicht gerechnet. Anscheinend... weiter

  • Es geschehen noch Zeichen und Wunder... Nach dem Debakel in Helmstedt hat man sich heute in Schöningen mit großer Mehrheit für eine Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen entschieden! Damit ist der Weg frei, für Förderungen der ortsansässigen Tierschutzorganisationen durch das Land Niedersachsen. Tierschützer sind endlich rechtlich abgesichert, wenn sie Kastrationen durchführen lassen und Tiere von der Straße holen. Ich möchte hiermit noch einmal allen Unterzeichnern der Petition danken, durch Eure Unterstützung ist das erst alles in Gang gekommen. Nach meiner ersten Ratssitzung als Zuschauer muss ich sagen, dass ich sehr überrascht wurde. Ich hätte mit einem so eindeutigen Ergebnis nicht gerechnet. Anscheinend... weiter

  • Das Thema unserer Petition wird morgen, am 12.02.2015 in einer öffentlichen Ratssitzung behandelt. Diese startet ab 16.00 Uhr und jeder, der sich für dieses Thema interessiert, darf gerne daran teilnehmen. So gibt es Neuigkeiten aus erster Hand. Schade, dass ich in Braunschweig länger arbeiten muß und die Zeit leider etwas knapp wird. Vielleicht hat jemand von Euch Zeit.

    Viele Grüße
    Lars Marschalleck

weil das ML des Landes Niedersachsen gerade analog Hessen ein Gesetz zur Ermächtigung der Kommunen für eine Kastrationspflicht vorbereitet. Bestehende KSVO's haben Bestandsschutz. Es wäre also klug, dem Beispiel der umliegenden Kommunen Wolfsburg und Braunschweig zu folgen und schneller zu sein.

Noch kein CONTRA Argument.

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