Petition richtet sich an:
Landrat Sven Hinterseh
Das Problem:
Die Flut der verwilderten Katzen im Landkreis ist nicht mehr einzudämmen.
Verwilderte Hauskatzen sind entlaufene oder zurückgelassene Katzen, welche unkastriert Nachkommen gezeugt haben. Wachsen die Tiere ganz ohne menschlichen Einfluss auf, sind sie scheu, kämpfen alleine um ihr Überleben und verenden oft jämmerlich. Nur ein Katzenpaar kann theoretisch in 10 Jahren 80 Millionen Nachkommen zeugen.
Bisher wurde der Bestand durch Kastrationsaktionen (einfangen und unfruchtbar machen) von Tierschutzvereinen kontrolliert. Die Städte und Gemeinden im Kreis kamen selten mit der Problematik in Berührung.
Doch durch fehlende ehrenamtliche Initiatoren und Rückgang von Spenden sind die Vereine nicht mehr in der Lage diese Arbeit zu leisten.
Das Problem muss nun nachhaltig gelöst werden, die Städte und Gemeinden sind gefragt, und dies bevor der Bestand der verwilderten Hauskatzen nicht mehr einzudämmen ist.
Begründung
Seit 2002 ist das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert und für alle Mitbürger verpflichtend !
In 2013 mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde § 13b eingeführt. Die Länder sind ermächtigt durch Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Durch Rechtsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch auf ordnungsrechtlicher Eben ist eine Katzenschutzverordnung möglich.
Der Landkreis ist nicht befügt die Verordnung für den Kreis durchzusetzen, dies muss jede Gemeinde für sich selbst beschließen. Jedoch können die Gemeinden beschließen das Problem einmal für alle anzugehen und gemeinschaftlich gegen die Flut der ausgewilderten Katzen zu kämpfen.
Die Zukunft des Kreistierheims Schwarzwald-Baar und der Tierschutzvereine im Kreis und somit des Tierschutzes im Landkreis, hängt von guten, zukunftsorientierten Entscheidungen ab.
Der Landkreis hat mit dem Bau eines der modernsten Tierheimen in BW bereits eine eindeutige Stellung bezogen. Als besonders gut für seine Mitgeschöpfe sorgender Landkreis, müssen nun die richtigen Schritte folgen, um das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz aktiv umzusetzen.Lasst uns der erste Landkreis in BW sein, der eine Katzenschutzverordnung einführt!