Region: Dreieich
Tierschutz

Kein genereller Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit in Dreieich

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Dieter Zimmer

262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

262 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Dieter Zimmer

Wir fordern den Magistrat Dreieich und Herrn Bürgermeister Zimmer auf, adäquate Freilaufgelände für Hunde, während der Brut- und Setzzeit, in jedem Ortsteil Dreieichs auszuschildern.

1) Diese Gelände müssen dem Tierschutz entsprechen und unseren Schutzbefohlenen den nötigen freien Auslauf ermöglichen (siehe Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung, § 2).

Es darf kein kleines, eingezäuntes Areal auf irgendeiner Wiese, das nur zu Problemen unter den Hunden führen würde, sein (wie z.B. im Masterplan, Baierhansenwiesen angezeigt).

2) Diese Gelände müssen für die Hundebesitzer erreichbar sein, ohne ein Fahrzeug in Anspruch nehmen zu müssen.

3) Die Beschilderung muss für jeden Bürger als Hunde-Freilaufgelände erkennbar sein, um Missverständnissen mit Radfahrern, Joggern oder Spaziergängern vorzubeugen.

Begründung

Die vom Magistrat auf den Weg gebrachte Satzung sieht einen Leinenzwang für Hunde in der Brut- und Setzzeit von Anfang März bis Mitte Juni vor. Hunde dürfen dann nur mit einer Leine von max. 10m geführt werden - Zuwiderhandlung kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000€ geahndet werden.

Wir fragen uns: Wie soll ein Hund artgerecht gehalten werden, wenn dieser fast 4 Monate lang nicht frei herumlaufen, toben und seinen Bewegungsdrang ausleben darf? Natürlich müssen Jungtiere während der Brut- und Setzzeit geschützt werden, dies steht nicht zur Debatte. Aber pauschal auf allen Grünflächen für fast vier Monate einen Leinenzwang einzuführen ist unserer Meinung nach nicht die Lösung. Des Weiteren müssen wir uns dann auch fragen, was ist mit Bauern, welche mit schwerem Gerät und entsprechenden Mähern den Wiesen und damit den Jungtieren zusetzen? Was ist mit Pferdehaltern, welche auch einfach Abkürzungen auf nicht ausgeschriebenen Wegen nehmen?

Auch stellt sich uns die Frage, wie dies kontrolliert werden soll. Schon 2012 sollte eine Leinenpflicht eingeführt werden, dies wurde aber wieder revidiert, da kein Personal für die Kontrollen und kein Geld für die Folgen vorhanden sei. Im Juli 2012 hieß es daher, es ergäbe keinen Sinn, "eine Pflicht zu erlassen, deren Durchsetzung die Stadt kaum stemmen könnte – von den Kosten für die Ausweisung dann tierschutzrechtlich fälliger alternativer und keinesfalls kleiner Auslaufflächen ganz zu schweigen. Der Magistrat sieht also „keine Veranlassung“, die derzeitigen Regeln überhaupt zu verändern." (Quelle: https://www.op-online.de/region/dreieich/kein-geld-kaum-notwendigkeit-2427380.html)) Was hat sich also seither geändert?

Der Kompromiss ist hierbei die angekündigten Freilaufgelände für Hunde, aber mit einem einfachen, kleinen, eingezäunten Areal ist es damit auch nicht getan! Die Gelände müssen dem Tierschutz entsprechen und unseren Schutzbefohlenen den nötigen Auslauf ermöglichen (siehe §2 Tierschutzgesetz, Tierschutz-Hundeverordnung). Es darf kein, wie schon erwähnt, kleines, eingezäuntes Areal auf irgendeiner Wiese, das nur zu Problemen unter den Hunden führen würde, sein (wie z.B. im Masterplan, Baierhansenwiesen). Des Weiteren müssen diese Gelände für die Hundebesitzer erreichbar sein, ohne ein Fahrzeug in Anspruch nehmen zu müssen. Außerdem muss die Beschilderung für jeden Bürger als Hunde-Freilaufgelände erkennbar sein, um Missverständnisse mit Radfahrern, Joggern oder Spaziergängern vorzubeugen.

Wir sagen daher: NEIN - zu einem generellen LEINENZWANG!

JA - zu zu FREILAUFGELÄNDE FÜR HUNDE während der Brut und Setzzeit!

Weitere Artikel zum Thema: - OP Online: Während Brut- und Setzzeit sollen Hunde an die Leine. https://www.op-online.de/region/dreieich/dreieich-waehrend-brut-setzzeit-sollen-hunde-leine-auslaufflaeche-baierhansenwiesen-geplant-6028357.html#idAnchComments - Dreieich Zeitung: An die lange Leine? Magistrat plant neue Vorgabe für Hundehalter. https://www.dreieich-zeitung.de/dreieich/einzelansicht/article/an-die-lange-leine-magistrat-plant-neue-vorgabe-fuer-hundehalter.html - FNP: Kommt die Leinenpflicht für Hunde?. https://www.fnp.de/lokales/kreise_of_gross-gerau/Kommt-die-Leinenpflicht-fuer-Hunde;art688,1796998 - OP Online: Kein Geld und kaum Notwendigkeit. https://www.op-online.de/region/dreieich/kein-geld-kaum-notwendigkeit-2427380.html - Deutsches Tierärzteblatt: Genereller Leinenzwang für Hunde - ein Tierschutzproblem? Über Zwiespalt zwischen Gefahrenabwehr und tiergerechter Haltung. https://www.tierhyg.vetmed.uni-muenchen.de/forschung/publikationen_download/2008_dtb_12_leine.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.01.2016
Petition endet: 17.07.2016
Region: Dreieich
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Mein Hund muss die Freiheit haben hin zu scheißen wohin er will. Eine Leinenpflicht ist nicht Artgerecht. Wir zahlen Hundesteuer damit die Scheiße entfernt wird.

Mein Hund: Mein Spielzeug/Kindersatz/ Ein und Alles. Andere Tiere, insbesondere die Wildtiere sollen wohl gefälligst woanders hingehen. Wer sich keine artgerechte Haltung zu Hause mit Garten oder eben extra Grundstück nicht leisten kann, der darf sich entweder keinen Hund halten oder eben darin üben, dass es noch andere Lebenwesen gibt, die auch eine Daseinsberechtigung haben inkl. Schutz auch für ihre empfindsame Zeit, nämlich der Brut- und Setzzeit.

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