Περιοχή: Γερμανία
Εικόνα της αίτησης Kein Glaubwürdigkeitsgutachten beim Antrag nach dem OEG

Kein Glaubwürdigkeitsgutachten beim Antrag nach dem OEG

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

119 Υπογραφές

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

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Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Η αίτηση απευθύνεται σε: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Bundestag möge eine Änderung des OEG, § 2, Abs. 2 beschließen. Innerhalb der Sozialgerichtsbarkeitwird in diesem Zusammenahnd zwar auf das KOVVfG, § 15 verwiesen, jedoch ist der Spielraum für die Anerkennung von vorgebrachtem Beweismaterial bei ehemaligen Heimkindern viel zu gering. Beantragte Glaubhaftigkeitsgutachten lassen ihre persönliche Situation im Zusammenhang mit ihrem Heimaufenthaltvöllig außer Acht, oder machen sogar Opfer zu Tätern. Da dies nicht der Sinn des OEG ist, dürfen vorgebrachte Beweise nicht durch Glaubwürdigkeitsgutachten ersetzt werden

Αιτιολόγηση

Der Grund für meine Petition liegt in meinem eigenen Antrag nach dem OEG. Innerhalb dieses Antrages wurden zwar diverse Beweise (staatsamtliche und kirchenamtliche Dokumente) und Aussagen (auch von Zeugen) angefordert, diese wurden jedoch als nicht ausreichend erachtet. Angesichts der Studien, die durch den Runden Tisch Heimerziehung mit in Auftrag gegeben wurden, ist mir ein solches Verhalten umso unverständlicher.

Im Rahmen meiner Feststellungsklage wurden die von mir eingebrachten Unterlagen auch nicht weitergegeben, die für mich zuständige Versorgungsbehörde beantragte stattdessen ein Glaubhaftigkeitsgutachten. Innerhalb dieses Gutachtens wird mir nicht nur die Glaubhaftigkeit meiner Aussagen aberkannt, es vermittelt mir sogar den Eindruck, meinen Antrag nach dem OEG berechnend und in betrügerischer Absicht gestellt zu haben. Zusätzlich werde ich in psychiatische Ecken gestellt, die ich bisher nicht einmal kannte.

Glaubhaftigkeitsgutachten nach der Nullhypothese dürfen vorgelegte Beweismittel nicht ersetzen, da die Form der Begutachtung wahrheitsgemäße Aussagen nicht immer als solche erkennt. Hierdurch entsteht für die Antragsteller ein großer Schaden, bzw. eine unbillige Härte, denn einmal erstellte Glaubwürdigkeitsgutachten lassen sich kaum entkräften. Solche Situationen dürfen bei einem Antrag nach dem OEG nicht vorkommen, da sonst das Opferentschädigungsgesetz seine Aufgabe nicht erfüllen kann.

Κοινοποίηση αιτήματος

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 05/11/2014
Λήξη συλλογής: 04/02/2015
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Κοινωνική πολιτική

Νέα

  • Petitionsempfänger antwortet nicht

    στον/-ην/-ο 12.10.2018
    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Die Petition wurde Online eingereicht

    στον/-ην/-ο 05.02.2015
  • Die Petition ist bereit zur Übergabe

    στον/-ην/-ο 05.02.2015
    Hallo liebe Mitzeichnerinnen und Mitzeichner,

    an dieser Stelle bedanke ich mich herzlich für die Unterstützung. Die Petition werde ich nun so weiter bearbeiten, dass ich die Unterlagen ausdrucken und in Papierform an den Deutschen Bundestag senden werde.

    Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, dass die weitere Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Selbstverständlich halte ich Sie / euch auf dem Laufenden.

    Freundliche Grüße
    Karoline Viebahn

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