Аймақ: Weilerswist

Kein Kies aus Horchheim - keine Wiederaufnahme/Erweiterung der Kiesgrube!

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Landrat Markus Ramers

240 Қолтаңбалар

Өтініш қанағаттандырылмады

240 Қолтаңбалар

Өтініш қанағаттандырылмады

  1. Басталды 2023
  2. Жинақ аяқталды
  3. Жіберілді
  4. Диалог
  5. Аяқталды

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Landrat Markus Ramers

Wir möchten verhindern, dass die Kiesgrube in Klein-Vernich/Horchheim wieder aktiviert wird. Es gibt aktuell konkrete Pläne von den Rheinischen Baustoffwerken, dass diese nicht nur aktiviert, sondern auch erweitert werden soll, das muss dringend gestoppt werden!

Себеп

Es werden täglich 126 LKW erwartet und somit ca. 300 Fahrzeugbewegungen am Tag! Sehr viel Dreck und viel Lärm für Klein-Vernich, für Horchheim und die K11. Eine Belastung für alle Anwohner, vor allem für Klein-Vernich und Horchheim, aber auch z.B. für Lommersumer und alle die die K11 befahren und im Endeffekt für alle Weilerswister. Link zur offiziellen Info der Gemeinde (Ratsinformationssystem)
Link zum Vorgang im Ratsinformationsdienst.

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Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 24.02.2023
Жинақ аяқталады: 23.05.2023
Аймақ: Weilerswist
санат: Құру

жаңалықтар

  • Leider wurde Mitte September der Genehmigungsbescheid für das Abgrabungsvorhaben erteilt.

    Daher wird die Petition jetzt als leider erfolglos geschlossen :-(.
  • Die Petition wurde eingereicht

    24.05.2023 бойынша
    Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!

    Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Petition. Gestern wurden alle gesammelten Unterschriften beim Landrat Markus Ramers abgeben. Es hat auch im Vorfeld ein persönliches Gespräch (Telefonat) mit Herrn Ramers gegeben.

    Der Status zum Thema ist aktuell offen, das Genehmigungsverfahren läuft noch. Am 30.5., 9:30 Uhr, wird es einen öffentlichen Termin geben im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Euskirchen. Dort werden die fristgerecht vorgebrachten Einwände nochmals mit den entsprechenden Personen erörtert. Zuhörer sind erlaubt.

    Leider ist die Prognose eher schlecht, da das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nur aus planungsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch die Genehmigungsbehörde ggfs. zu ersetzen ist. Dies wurde vom Landrat und dessen Mitarbeitern ausführlich dargelegt.

    Viele Grüße
  • Temporäre Sperrung aufgehoben

    28.02.2023 бойынша
    Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

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