Область : Вайлерсвіст

Kein Kies aus Horchheim - keine Wiederaufnahme/Erweiterung der Kiesgrube!

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Landrat Markus Ramers

240 підписи

Петицію не було задоволено

240 підписи

Петицію не було задоволено

  1. Розпочато 2023
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Завершено

Петицію адресовано: Landrat Markus Ramers

Wir möchten verhindern, dass die Kiesgrube in Klein-Vernich/Horchheim wieder aktiviert wird. Es gibt aktuell konkrete Pläne von den Rheinischen Baustoffwerken, dass diese nicht nur aktiviert, sondern auch erweitert werden soll, das muss dringend gestoppt werden!

мотиви

Es werden täglich 126 LKW erwartet und somit ca. 300 Fahrzeugbewegungen am Tag! Sehr viel Dreck und viel Lärm für Klein-Vernich, für Horchheim und die K11. Eine Belastung für alle Anwohner, vor allem für Klein-Vernich und Horchheim, aber auch z.B. für Lommersumer und alle die die K11 befahren und im Endeffekt für alle Weilerswister. Link zur offiziellen Info der Gemeinde (Ratsinformationssystem)
Link zum Vorgang im Ratsinformationsdienst.

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деталі петиції

Розпочато розгляд петиції: 24.02.2023
Колекція закінчується: 23.05.2023
Область : Вайлерсвіст
категорія : Будівництво

новини

  • Leider wurde Mitte September der Genehmigungsbescheid für das Abgrabungsvorhaben erteilt.

    Daher wird die Petition jetzt als leider erfolglos geschlossen :-(.
  • Liebe Unterstützer und Unterstützerinnen!

    Herzlichen Dank für die Teilnahme an der Petition. Gestern wurden alle gesammelten Unterschriften beim Landrat Markus Ramers abgeben. Es hat auch im Vorfeld ein persönliches Gespräch (Telefonat) mit Herrn Ramers gegeben.

    Der Status zum Thema ist aktuell offen, das Genehmigungsverfahren läuft noch. Am 30.5., 9:30 Uhr, wird es einen öffentlichen Termin geben im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Euskirchen. Dort werden die fristgerecht vorgebrachten Einwände nochmals mit den entsprechenden Personen erörtert. Zuhörer sind erlaubt.

    Leider ist die Prognose eher schlecht, da das Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nur aus planungsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und bei fehlerhafter Rechtsanwendung durch die Genehmigungsbehörde ggfs. zu ersetzen ist. Dies wurde vom Landrat und dessen Mitarbeitern ausführlich dargelegt.

    Viele Grüße
  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

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