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Der Gemeinderat möge beschließen, dass: 1. Ein Bebauungsplan für die Ortsmitte Ismaning aufgestellt wird. 2. Eine Veränderungssperre für diesen Planungsbereich bis zur Aufstellung erlassen wird.
Perustelut
In den letzten Jahren sind Gebäude in der Ortsmitte entstanden, die zunehmend abweichend von Plänen gebaut wurden. Spannungen und Interessenskonflikte häufen sich und es zeichnet sich eine negative städtebauliche Tendenz ab. Der Bürgermeister hat auf der Bürgerversammlung 2013 gesagt: „Wenn uns die Ortsmitte nichts wert ist, ist sie bald nichts mehr wert“. Der Charakter und das Ortsbild Ismaning haben sich nachteilig verändert. Nachhaltige Entwicklung, Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, Verkehrsbelange, usw. haben das Nachsehen. Die Beurteilung eines Bauvorhabens im Innenbereich nach dem Einfügungsgebot erreicht nicht mehr die Ziele der Ortsrahmenplanung von 1992. In §1 BauGB heißt es, dass Bauleitpläne „aufzustellen sind, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“. Der Bebauungsplan ist das Instrument, die Entwicklung in bestimmte Bahnen zu lenken oder zu halten.
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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen bzw. wird nicht weiter verfolgt
ajankohtana 14.3.2013Die Gemeinde hatte das Thema aufgegriffen. Der weitere Verlauf wird weiterverfolgt und falls erforderlich werden neue Aktivitäten geplant.
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