Keine 44 Häuser auf dem Naturcampingplatz Pritzwald-Zicker, Rügen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeisterin Gitta Gohla sowie die Stadtvertreter der Stadt Garz

3.507 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.507 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 16.10.2018
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeisterin Gitta Gohla sowie die Stadtvertreter der Stadt Garz

Auf unserem Naturcampingplatz sollen 44 Häuser gebaut werden!

Sie, Frau Bürgermeisterin, Sie, Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter haben es in der Hand, hier eine kluge, nachhaltige, einzigartige Entwicklung voranzubringen - ein von Generationen Einheimischer geschätztes Kleinod zu bewahren und zu entwickeln für die Menschen, die hier leben und die Gäste, die die familiäre, unprätentiöse und naturnahe Atmosphäre des Zeltplatzes Zicker suchen.

Wir fordern Sie, Frau Bürgermeisterin, mit dem von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Gremium auf, Ihre Entscheidung rückgängig zu machen.

Begründung

Mit direktem Zugang zum Naturstrand und seinem Kiefernbaumbestand ist der Zeltplatz Zicker-Pritzwald einer der wichtigsten Naherholungsorte für Einheimische und Gäste, die die typisch südrügensche Boddenlandschaft hier noch hautnah erleben können.

Wenn die Pläne so wie beschlossen umgesetzt werden, wird dieser Ort so beliebig wie schon so viele Orte auf unserer Insel werden und für Einheimische höchstwahrscheinlich kein Erholungsort mehr!

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.08.2018
Sammlung endet: 11.10.2018
Region: Garz/Rügen
Kategorie: Bauen

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Liebe UnterstützerInnen und Interessierte am Campingplatzerhalt,

    endlich mal wichtige und richtungsweisende Neuigkeiten.

    Wie es vielleicht schon durchgesickert ist, in der letzten Woche ist in der Stadtvertretersitzung die wichtige Entscheidung gefallen, dass ein Bürgerentscheid in Garz stattfinden darf und wird!

    am 26. Mai 2019

    Dass der Bürgerentscheid kommt, ist ein Riesenerfolg und den unermüdlichen und nicht nachgebenden Aktiven in der Garzer Bürgerinitiative zu verdanken!

    ----

    Die Frage des Bürgerentscheides lautet:

    „Sind Sie dafür, dass die gemeindlichen Grundstücke der Stadt Garz/ Rügen, auf denen derzeit der Campingplatz Pritzwald/ Zicker betrieben wird, auch zukünftig Campingplatz bleiben soll?

    Hier muss mit JA gestimmt werden.

    ----

    Die Begründung:

    Die Stadt Garz/Rügen hat mit Herrn Jens Brauer einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der nach dem Angebot vom 03.02.2016 erst mit Ablauf von 50 Jahren enden soll.

    § 1 Abs. 1 des zwischen Herrn Jens Brauer und der Stadt Garz/Rügen abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrages sieht vor, dass das Erbbaugrundstück (Gemarkung Zicker, Flur 2 Flurstücke 4/3, 21/1; 25/1, 26/1, 27 und 28/1) ausschließlich der Betreibung des Campingplatzes gemäß § 1 der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze Mecklenburg-Vorpommern vom 09.01.1996 dient. Der Erbbaurechtsvertrag sichert somit in seiner jetzigen Form, dass die Erbbaugrundstücke auch (nur) als Campingplatzes gemäß § 1 der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze Mecklenburg-Vorpommern vom 09.01.1996 (in der zurzeit geltenden Fassung) genutzt werden dürfen. Dass für die Stadt Garz/Rügen gerade der in § 1 Abs. 1 genannte Zweck, entscheidend war, zeigt sich auch an der Regelung über die Rechtsnachfolge. Nach § 17 (Rechtsnachfolge) ist jeder Vertragsteil verpflichtet, sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, die nicht kraft Gesetzes auf den Rechtsnachfolger übergehen, sämtlichen Sonderrechtsnachfolgern mit der Weiterübertragungs-verpflichtung aufzuerlegen. Hierdurch wird deutlich, dass der „Erhalt“ des Campingplatzes maßgebliches Kriterium für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages war. Sofern die Stadt Garz/Rügen also die Zweckbindung des § 1 Abs. 1 des Erbbaurechtsvertrages ändern oder aufheben würde, wäre der Erhalt des Campingplatzes gefährdet. Das Bürgerbegehren zielt somit darauf ab, die Nutzung die Erbbaugrundstücke ausschließlich für das das Betreiben eines Campingplatzes gemäß § 1 der Verordnung über Camping- und Wochenendplätze Mecklenburg- Vorpommern vom 09.01.1996 (in der zurzeit geltenden Fassung) zu sichern.
  • Die Bürgerinitiative hat ein Bürgerbegehren eingereicht.

So ein wunderschönes Stück Natur, das Meer und die Ruhe die es dort gibt, bringt mich 2 mal in Jahr dazu dort Urlaub zu machen. In Malzien oder Poppelwitz stehen soviel Ruinen die wieder saniert werden können, ohne das ein Wald abgeholzt wird und Grundstück erschlossen werden muß. Ein Naturschutzgebiet vor der Haustür mit vielen Zugvögeln, da darf bzw muß es zur Pflicht werden den Profit oder die Gier nach Geld zu unterbinden!! Das ist unsere Pflicht so ein schönes Stück Erde zu erhalten!! Volle Unterstützung gibt's dafür aus dem Sachsenland!!

Noch kein CONTRA Argument.

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