Petition richtet sich an:
Ausländeramt der Stadt Coburg ggf. Zentrale Rückführungsstelle Nordbayern
Abera Shiferaw Mengesha ist frei!
An alle Unterzeichner und Unterzeichnerinnen: Gestern abend wurde Abera Shiferaw Mengesha aus der Abschiebehaft entlassen und bekam vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge subsidiären Schutz (Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, wenn ihm im Zielland Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafe droht.) zugestanden. Das heißt er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis, solange die politischen Verhältnisse in Äthiopen so bleiben, wie sie sind.
Eine neuerliche Betrachtung und Würdigung der auch hier thematisierten Fakten- und Gefährdungslage war ausschlaggebend. Sie alle haben mit ihrer Unterschrift mit dazu beigetragen. Danke, Danke, Danke dafür. Deshalb werde ich ab morgen diese Petition beenden.
Begründung
Herr Abera Shiferaw Mengesha reiste im Februar 2011 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, nachdem er in Äthiopien als Mitglied der oppositionellen All Ethiopian Unity Party (AEUP) verfolgt, misshandelt und inhaftiert worden war. Sein Vorbringen wurde jedoch als unglaubwürdig eingestuft und sein Asylantrag mit Entscheidung vom 5. April 2012 rechtskräftig abgelehnt. In Deutschland blieb Herr Shiferaw Mengesha als Exiloppositioneller aktiv und ist u.a. Voritzender der Regionalgruppe Nordbayern der EPCOU,politischer Blogger und Verfasser zahlreicher regierungskritischer Artikel in Off- und Onlinemedien, nahm an Protestaktionen und Konferenzen teil bzw. hielt dort Redebeiträge. Fotos, Videos und Artikel von Herrn Mengesha sind öffentlich einsehbar, (aberashiferaw.wordpress.com) und es besteht daher eine erhebliche Gefahr, dass dies auch in Äthiopien bekannt ist und ihm Haft und Folter auf Basis der äthiopischen Antiterrorgesetze droht, welche u.a. regierungskritische Veröffentlichung und Mitgliedschaften in derAEUP/EPCOU als terroristischen Akt einstufen. Daher stellte sein Verfahrensbevollmächtigter am 5. Juli 2013 einen Folgeantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF lehnte den Antrag am 19.08.2013 ab, eine Klage hiergegen läuft noch, so dass es noch keinen rechtskräftigen Abschluss des Folgeverfahrens gibt. Bemerkenswert ist, dass das BAMF u.a. deswegen ablehnte, da Herr Mengesha nur in der Zeit vor der Antragsstellung aktiv gewesen sei und danach sein exilpolitisches Engagement eingestellt hätte. Dies ist jedoch nachweislich nicht der Fall. So hat Herr Mengesha unter anderem am 2.11.2013 an einer Protestaktion gegen den Besuch äthiopischer Regierungsvertreter teilgenommen, wobei die Protestaktionen dazu führten, dass eine Werbeveranstaltung für Staudammprojekte und ein Konzertabend der äthiopischen Delegation nicht stattfinden konnten. Diese und weitere Aktivitäten fanden erst nach der BAMF Entscheidung statt, weshalb dem Gerichtsverfahren eine besonders hohe Bedeutung zukommt und nur hierdurch geklärt werden kann, ob Herr Mengesha bei einer Abschiebung der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein wird, wie er und wir befürchten.