Lūgums ir adresēts:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
Am 8.09.2020 wurden die Lehramtsstudierenden der Prüfungsordnung 2011 darüber informiert, dass sie nach dem 1. Staatsexamen im Referendariat lediglich in 2 Fächern weiter ausgebildet werden. Daher müssen diese ein Nebenfach abwählen.
Das abgewählt Nebenfach kann nachträglich mit einem zusätzlichen Aufwand von 70 Stunden anerkannt werden.
Dies geschieht, da die neue Prüfungsordnung PO 2015 nur noch zwei Fächer studiert und das Referendariat dieser Studienordnung angepasst wird.
Pamatojums
Wir Studierende der PO 2011 haben uns unser gesamtes Studium in drei Fächern ausgebildet. Die Entscheidung für drei Fächer war bewusst und wir haben viel Zeit und Energie in alle Fächer investiert.
Nun stellt sich für uns die Frage, ob die zusätzlich recht kurze Ausbildung von 70 Stunden nicht als mangelhaft gewertet werden kann. Zusätzlich fehlt nun vielen, infolge dieses Beschlusses, der Sinn für die Investition von Lernzeit in das dritte Fach.
Viele Studierende stehen nun vor dem ersten Staatsexamen und fühlen sich durch diesen Beschluss übergangen. Der Vorteil gegenüber der PO 2015, drei Fächer anbieten zu können und hierdurch möglicherweise breiter gefasste Einstellungsmöglichkeiten zu haben, wurde durch diesen Beschluss revidiert. Die Studierenden der PO 2011 haben sich während ihres Studiums in drei gewählte Fächern ausgebildet. Die PO 2015 in zwei, allerdings in der selben Zeit. Hierdurch ist anzunehmen, dass diese einen tieferen Einblick in ihre Fächer erlangt haben. Dies wäre zum Nachteil der PO 2011, da wir nun mit zwei Fächern zurückgestuft werden würden.
Hiermit rufe ich dazu auf, dass sich die Verbände und die Studierenden der PO 2011 in dieser Petition zusammenschließen. Durch diese Reform ergeben sich für uns keine Vorteile. Zusätzlich stellt sich die Sinnfrage in Bezug auf die Absolvierung des 1. Staatsexamens im abgewählten Fach, falls dieser Beschluss nicht revidiert wird.
Ziel dieser Petition ist es viele Menschen zu sammeln und gemeinsam gegen diesen Beschluss vorzugehen. Dies wurde sich am besten erreichen lassen, indem eine Sammelklage eingereicht wird. Wer bereit ist uns zu unterstützen, auch ohne weitere rechtliche Schritte eingehen zu wollen/können, möglicherweise weil man nicht persönlich betroffen ist, hilft mit einer Unterschrift in dieser Petition!