Sicherheit

Keine Änderung des FSHG im Bereich der Leitung einer Freiwilligen Feuerwehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW

1.808 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.808 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW

Dem MIK NRW liegen derzeit zwei Vorschläge zur Novellierung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) vor. Ein Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) und ein weiterer des Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF). Beider Vorschläge sehen vor, dass der Leiter einer hauptamtlich besetzten Feuerwache (Wachleiter) auch gleichzeitig der Leiter der Feuerwehr, also auch der ehrenamtlichen Kräfte, ist. Hierzu soll es eine EINMALIGE Anhörung geben. Unser Vorschlag ist es, dass dieser Bereich im FSHG nicht geändert werden soll, und die heutigen Modalitäten weiterhin Bestand haben.

Begründung

Die geplante Änderung schwächt das Ehrenamt innerhalb der Freiwilligen Feuerwehren. Derzeit können die ehrenamtlichen Angehörigen alle 6 Jahre über den Leiter der Feuerwehr entscheiden. Diese Möglichkeit soll ihnen mit der Novellierung des FSHG genommen werden. Auch derzeit ist es schon möglich, den Leiter einer hauptamtlichen Feuerwache zum Leiter der Feuerwehr zu ernennen. Dies geschieht heute aber nur, wenn die Person aus Sicht der ehrenamtlichen Mitglieder hierzu geeignet ist. Mit der Neuregelung hätte das Ehrenamt hier keinen Einfluss mehr. Auch spricht die Gesetzesänderung gegen die Kommunale Selbstbestimmung. Hier wird per Gesetz vorgeschrieben, wer die Freiwillige Feuerwehr leiten soll. Bisher entscheidet dies nach Anhörung der Stadtrat der Gemeinde. Ein Wachleiter, der evt. keinen Bezug zum Ehrenamt hat und evt. sogar nicht einmal innerhalb der Gemeinde wohnt kann aus unserer Sicht nicht das Ehrenamt so vertreten, wie ein engagierter ehrenamtlicher Feuerwehrmann. Hier muss auf eine Änderung im FSHG verzichten werden - zum Wohle des Ehrenamtes.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.05.2013
Petition endet: 19.11.2013
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Sicherheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Mitstreiter,

    wir haben bereits die 600er Hürde übersprungen. Vielen Dank dafür.
    Mittlerweile hat sich auch die Politik ins Spiel gebracht. Leider sehen die Politiker und unser Verband (VdF) die Einwände derzeit noch als "lokales" Problem der StädteRegion Aachen. Somit wäre es wichtig, wenn Ihr auch Eure Kontkate zu Landtagsabegordneten nutzen könntet und auch dort Eure Einwände einbringen würdet.

    Vielen Dank und Grüße

    Detlev Busse

Das gesamte System Feuerwehr sollte mal langsam vereinfacht werden. Ein erster Schritt wäre es wie bei den BF` s Amtsleiter hautamtlich. und daneben ein Sprecher der FF. Das Kirchturmdenken von einigen FF`s führt auch zu nichts.

Es ist schon erschreckend zu sehen, dass die ganze Diskussion bei der Novellierung des FSHG einzig und allein um die Sicherung von Posten geht. Ich finde keine Initiative zur Klärung des Versicherungsschutzes im Ehrenamt, der Problematik der Tagesalarmsicherheit, der Bekämpfung größerer Schadenslagen gerade im kreisangehörigen Bereich usw. . Stattdessen geht es nur darum, wer wen wählen darf.

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