Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Bundestages
Das Ehrenamt ist in Deutschland teilweise staatstragend, es gibt einige Ehrenämter, ohne die unser gesamtes System zusammenbrechen würde, würden die Aufgaben nicht von engagierten BürgerInnen übernommen.
Seien es SchöffInnen in Gerichtsprozessen, Kommunalpolitiker, freiwillige Feuerwehr, Rettungskräfte, etc.
Diese Tätigkeiten werden vom Staat mit einer (nicht übermäßig hohen) Aufwandsentschädigung vergütet.
Völlig inakzeptabel ist allerdings, dass diese Vergütung als Einkommen gewertet wird, und daher mit staatlichen Sozialleistungen verrechnet wird! Sozialleistungen werden dadurch im schlimmsten Fall gekürzt, im besten Fall auf eine (teilweise schon nicht ausreichende) Hinzuverdienstgrenze angerechnet.
Der Sinn der Aufwandsentschädigung wird dadurch ad absurdum geführt, wenn "hinten" weggenommen wird, was "vorne" gegeben wird.
Ich fordere daher die Politik dazu auf, diesen Missstand zu beheben und Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bedingungslos und ohne Anrechnung an die ehrenamtlich tätigen Personen auszuzahlen.
Begründung
Besonders bei geringen Einkommen (ALG, Erwerbsunfähigkeitsrente, Grundsicherung) ist die Minderung der staatlich bewilligten Bezüge als Konsequenz für ehrenamtliches Engagement inakzeptabel.
Genauso inakzeptabel ist, dass staatstragende Tätigkeiten u.U. zu finanziellen Einbußen, statt zu einer Würdigung des Engagements führen
(unser Rechtssystem bräche ohne SchöffInnen zusammen, ohne KommunalpolitikerInnen ist kein öffentliches Leben denkbar, Brandschutz und Rettungskräfte-Einsätze sind ohne ehrenamtlich tätige nicht durchführbar)