Region: Münster
Tierschutz

Keine Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben während der Brutzeiten!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Untere Jagdbehörde Münster
926 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

926 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Regelmäßig hebt die Stadt Münster die Schonzeit für Ringeltauben mit der Begründung auf, dass ansonsten massive wirtschaftliche Schäden für Landwirte drohen. Die Stadt Münster kontrolliert aber weder das konkrete Vorliegen der Voraussetzungen für die Schwarmjagd noch die Jagdausübung am Jagdtag. Die Jagdausübungsberechtigten müssen lediglich bis zum 15.11. eines Jahres die Abschusszahl bekannt geben.

Grundsätzlich wird so argumentiert, dass nur Tauben ohne Brut im Schwarm unterwegs sind. Es gibt jedoch immer wieder Brutpaare, die auch im Schwarm unterwegs sind. Beim Abschuss der Elterntiere sind die Jungtauben zu einem qualvollen Tod verurteilt. Niemand kontrolliert zudem, ob überhaupt ein Schwarm am Jagdtag unterwegs war und ob die Tiere tatsächlich eine Gefahr für Aussaaten darstellten.

Die Aufhebung der Schonzeit durch die Stadt Münster als untere Jagdbehörde ohne Kontrolle der Jagdausübung im Einzelfall ist in dieser Form daher ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und muss beendet werden. Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift mit.

Begründung

Es ist barbarisch, wenn Elterntiere abgeschossen werden, so dass die Jungtiere elendig verhungern. In anderen Ländern funktioniert ein erfolgreiches Vergrämen durch Warnschussanlagen, durch die kein Tier zu Schaden kommt. Es ist nicht akzeptabel, dass bei uns Schonzeiten ohne Prüfung von Alternativen aufgehoben werden.

Der Tierschutz hat Verfassungsrang. Die Aufhebung von Schonzeiten für Tiere ohne Prüfung von Alternativen und ohne wirksame Kontrolle der Jagdausübung durch die untere Jagdbehörde muss beendet werden. Die wirtschaftlichen Interessen von Landwirten dürfen nicht dazu führen, dass Tierschutzinteressen ohne wirksame Kontrollen unterlaufen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Petition wurde bei der unteren Jagdbehörde der Stadt Münster eingereicht. Ich rechne zwar noch nicht mit einem Erfolg bei dieser ersten Petition, werde Euch aber auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

    Viele Grüße

    Thomas Voß

Noch kein PRO Argument.

Diese Petition ist weitestgehend obsolet. Nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen wurden die bisherigen Allgemeinverfügungen angepasst, sodass diese seit dem Jahr 2020 ab dem 1. Mai keinen Abschuss mehr zulassen. Zuvor ging dies bis in den Oktober. In der neuen Studie hat man entdeckt, dass auch Brutvögel häufig in Schwärmen unterwegs sind und somit nicht ausreichend deren Schutz gewährleistet werden kann. Daher ist diese Anpassung auch aus Sicht eines Jägers und Landwirtes nachvollziehbar. Dies ist ein guter Kompromiss für Schadensregulierung und Mutterschutz.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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