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Stadtrat Goslar
Der aktuell gültige Bebauungsplan Kattenberg II soll geändert werden. Die bisher als erhaltungswürdig eingestufte Grünfläche mit dem Altbaumbestand soll bebaut werden, um den Investoren die Möglichkeit zu geben, statt der geplanten Einfamilienreihenhäuser weitere vier Wohnblöcke für Mietwohnungen zu errichten. https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=9135
Das dient allein der Renditemaximierung der Investoren.
Wir fordern den Stadtrat Goslar auf, dieser Änderung nicht zuzustimmen.
Պատճառ
Die Begründung für den aktuell gültigen Bebauungsplan lautet:
„Das attraktive, zentral gelegene Baugebiet soll nach der städtebaulichen Planung verschiedenen Nutzergruppen offenstehen. Hierzu gehören Senioren und Familien sowie auch BürgerInnen mit mittleren bis höheren Einkommen.
Das Ziel der Durchmischung des neuen Wohngebiets für verschiedene Nutzergruppen sollte weiterhin verfolgt werden.“ - https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=3890
Diese Durchmischung soll nicht mehr stattfinden. Eine Begründung dazu wurde bisher nicht veröffentlicht.
Eine Studie zur Auswirkung der Änderungen auf die Umwelt (ab S. 19 "Vorlage-Sammeldokument" https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=9135) kommt zu der Beurteilung:
"Zwar ist die Quantität an Bäumen deutlich höher als im B-Plan gefordert, jedoch können insbesondere die auf dem Dach der Tiefgarage gepflanzten Kleinbäume die ökologische Funktionen der überplanten vier Altbäume dauerhaft nicht ersetzen. So entsteht ein erhebliches qualitatives Defizit. Wegen der räumlichen und standörtlichen Enge der Bauentwurfsplanung von JUNICKE & TE- WO, gelingt es auch ALNUS (Plan 5) bei Weitem nicht durch Pflanzung weiterer Bäume im Plangebiet, diese Defizite vollständig auszugleichen."
Diese negativen Auswirkungen der Bebauung der Grünfläche mit dem Altbaumbestand muss vermieden werden. Die Alibibegrünung des Grundstücks kann den ökologischen Nutzen des derzeitigen Baumbestands nicht ersetzen.
Um ein harmonisches Ortsbild zum Stadtgarten zu schaffen, bestimmt der aktuell gültige Bebauungsplan:
"Die maximal zulässige Geschosszahl wird von Süd nach Nord gestaffelt. Im Norden sind drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss (Penthaus), im Süden zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss zulässig." https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=3595
Warum diese harmonische Ortsbild mit dem neuen Bebauungsplan nicht mehr geschaffen werden soll, wurde bisher nicht begründet.