Keine Benachteiligung der Gläubiger bei der Durchsetzung von Forderungen und damit verbundenen Kosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
15 Unterstützende 15 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

15 Unterstützende 15 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent beanstandet eine Benachteiligung der Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen, weil die hierbei entstehenden Kosten durch den Gläubiger getragen werden müssen.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder kommt es für uns Kleinunternehmer vor, dass Kunden trotz guter Leistung nicht zahlen. Danach kommen Mahnungen, Rechtsanwaltskosten; Adressauskunftskosten, Mahnbescheidskosten, Zinsen, Gerichtsvollzieher Beauftragung. Diese Kosten werden dem Gläubiger aufgebürdet - eine Erstattung der Steuer ist nur möglich, wenn alle Stufen durchlaufen werden. Nun gibt es bei Unternehmen immer wieder diese Fälle. Die Schuldner kommen leicht davon, da meist Mangels Masse oder Umschreibung vorher auf Familienmitglieder es leicht ist davon zu kommen. Doch der Gläubiger trägt dies. So werden aus bereits fehlenden 60 Euro schnell 240 Euro + 60 Euro Warenwert die anfallen. Es wird gutes Geld schlechtem hinterher geworfen. Die Schuldner machen einfach unter selben Namen aber anderer Person weiter und kommen ungeschoren davon und wiederholen dies bis zum beliebigen Verwandheitsgrad oder über Bekannte etc. Der Staat baut darauf, dass vorher ausgebucht wird, somit bleiben ihm die MwSt. Beträge. Eine starke Benachteiligung der Unternehmer.

Link zur Petition

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