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La petizione è stata respinta
La petizione è indirizzata a: Bayerischer Landtag
Laut aktuellem Beschluss vom 3. März dürfen körpernahe Dienstleistungen in Deutschland unter Einhaltung von Hygienekonzepten bei entsprechenden Inzidenzwerten von Corona wieder öffnen. In Bayern wurden Tätowierstudios davon ausgenommen.
Motivazioni:
Eine medizinische Begründung für die Schlechterstellung gibt es nicht, bei entsprechenden Hygienekonzepten (nur mit Termin, aktueller negativer Schnelltest, Hygieneschleuse mit Händedesinfektion sowie mit Handwaschbecken, welches mit Fuß zu bedienen ist, FFP2 Masken, Beschränkung der Personenzahlen im Studio, Abstände UND Zwischenwände, Desinfektion des Arbeitsplatzes, Einwegmaterialien, ...) ist die Ansteckungsgefahr nicht größer als bei Nagelpflege oder Haare schneiden. Tätowierstudios dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil die subjektive Wahrnehmung der “Wichtigkeit“ der Branche von den Entscheidern unterschiedlich eingeschätzt wird zu den anderen Dienstleistungen!
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)-
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Petition in Zeichnung - Aktion: Bild teilen
il 10/03/2021Liebe Unterstützende,
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Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte... avanti -
Dibattito
Unsere Stimme dagegen zu stellen, wie aktuell über uns entschieden wird, ist das einzigste was wir dagegen tun können. Es geht nicht darum ob eine Dienstleistung wichtig ist, es geht um Menschen & Familien die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen. Auch Sie sollten das Recht haben unter best. Vorraussetzungen arbeiten zu dürfen.
Muss halt die Mafia mal die Tatoostudios unterstützen