Bölge : Bavyera

Keine Benachteiligung der Tätowiererstudios

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Bayerischer Landtag

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  1. Başladı 2021
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Dilekçe şu kişiye hitaben yazılmıştır: Bayerischer Landtag

Laut aktuellem Beschluss vom 3. März dürfen körpernahe Dienstleistungen in Deutschland unter Einhaltung von Hygienekonzepten bei entsprechenden Inzidenzwerten von Corona wieder öffnen. In Bayern wurden Tätowierstudios davon ausgenommen.

Gerekçe

Eine medizinische Begründung für die Schlechterstellung gibt es nicht, bei entsprechenden Hygienekonzepten (nur mit Termin, aktueller negativer Schnelltest, Hygieneschleuse mit Händedesinfektion sowie mit Handwaschbecken, welches mit Fuß zu bedienen ist, FFP2 Masken, Beschränkung der Personenzahlen im Studio, Abstände UND Zwischenwände, Desinfektion des Arbeitsplatzes, Einwegmaterialien, ...) ist die Ansteckungsgefahr nicht größer als bei Nagelpflege oder Haare schneiden. Tätowierstudios dürfen nicht schlechter gestellt werden, nur weil die subjektive Wahrnehmung der “Wichtigkeit“ der Branche von den Entscheidern unterschiedlich eingeschätzt wird zu den anderen Dienstleistungen!

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 06.03.2021
Koleksiyon sona eriyor: 02.04.2021
Bölge : Bavyera
Konu: Sağlık

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tartışma

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Muss halt die Mafia mal die Tatoostudios unterstützen

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