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Petition is addressed to: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Wir fordern Sie auf, aus den Ansprüchen auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, ein Gesamtjahresbudget zu bilden, welches voll flexibel ist und zu 100 Prozent für die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden darf.
Reason
Unter dem Vorwand der vermeintlichen Vereinfachung der Bürokratie und der individuellen Flexibilität würden Spahns Vorschläge weitere Kürzungen für viele pflegende Angehörige bringen und den Trend weiter in Richtung stationär statt ambulant setzen. Um die Würde und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zu wahren, sollte es jedoch genau umgekehrt der Fall sein. Anstatt noch mehr Budgets zu kürzen und die Hilfen unflexibel zu machen, sollte endlich der Koalitionsvertrag vernünftig umgesetzt werden.
Hintergrund der Petition ist das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform 2021 vom 4. November 2020. Darin fordert Spahn, dass ein Teil der Verhinderungspflege zukünftig einer längeren Verhinderung der Pflegeperson vorbehalten bleibt. Für die stundenweise Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sollen hingegen ab dem 1. Juli 2022 nur noch maximal 40 Prozent des Gesamtjahresbetrags zur Verfügung stehen.
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Auch wenn es sich bei dem Eckpunktepapier nur um einen Entwurf handelt, können wir mit dieser Petition schon jetzt deutlich ein Veto einlegen. Abzuwarten bleibt der Referentenentwurf und dann müssen und werden wir wieder reagieren und weiter aktiv sein.
Quellen: https://www.pflegeinform.de/fachinformation-zur-pflegereform-2020
https://www.lebenshilfe.de/presse/pressemeldung/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021/
https://pflegende-angehoerige-ev.de
https://sophiesanderswelt.com/2020/12/20/andersnacht-genug-vom-unsichtbar-sein-fazit-zum-jahresende2020
News
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Vier Wochen mehr für die Antworten vom Parlament
on 16 Jun 2021openPetition hat heute eine Erinnerung an die gewählten Vertreter im Parlament Deutscher Bundestag geschickt, die noch keine persönliche Stellungnahme abgegeben haben.
Bisher haben 72 Parlamentarier eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
https://www.openpetition.de/petition/stellungnahme/keine-einschraenkung-der-flexibilitaet-von-verhinderungspflege-durch-die-pflegereform-2021-2
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Der Empfang der Petition wurde bestätigt
on 16 Jun 2021Liebe Unterstützende,
gestern habe ich die Petition zum Erhalt der Flexibilität der Verhinderungspflege im Bundesgesundheitsministerium an Herrn Dr. Schölkopf, Ständiger Vertreter der Abteilung 4 – Pflegesicherung, übergeben. Tatkräftig unterstützt wurde ich dabei von Stefan Schmid, Vorstandsmitglied bei Pflegende Angehörige e. V., von Steffi Bernsee, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Familien mit behinderten Kindern im Kreis Barnim (Brandenburg) und von Carolin Favretto, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten e. V.
Das Treffen mit Herrn Dr. Schölkopf fand pandemiebedingt in einem überdachten Durchgang des Ministeriums statt. Eine offizielle Stellungnahme wollte er nicht abgeben. Das sei bei Petitionen nicht üblich. Herr Dr. Schölkopf machte im Gespräch deutlich, dass der Protest gegen die Kürzungspläne im Gesundheitsministerium angekommen sei. Man habe insbesondere verstanden, welche Brisanz dieses Thema für Familien mit behinderten Familienmitgliedern hat.
Ich betonte, dass die derzeitigen Regelungen für Betroffene häufig schwer durchschaubar seien. Deshalb nutzten Anspruchsberechtigte die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie den Entlastungsbetrag oft nicht aus. Im Ministerium ist es laut Herrn Dr. Schölkopf bekannt, dass statt dessen Pflegedienste recht gut wüssten, wie man auch Verhinderungspflege abrechnen könne, obwohl gerade dieser Topf nicht dafür vorgesehen sei.
Hinsichtlich der Kurzzeitpflege hob Steffi Bernsee hervor, dass es für Kinder solche Möglichkeiten fast gar nicht gäbe und das Budget zum großen Teil verfalle. Auch Stefan Schmid sagte, dass man nach seiner Erfahrung als pflegender Angehöriger nicht in jedem Jahr eine längere Auszeit ohne den Pflegebedürftigen haben möchte, denn der solle doch im Urlaub auch dabei sein können.
Carolin Favretto wies darauf hin, dass es unverständlich sei, warum es in den Bundesländern so unterschiedliche Regelungen für die Erbringer von Entlastungsleistungen gäbe. Der Bedarf daran ist sehr groß. Aber während man z. B. in Schleswig-Holstein als Pflegebedürftiger wahrscheinlich einen zugelassenen Anbieter finden kann, ist das in Berlin und Brandenburg ungleich schwerer. Man erwartet hier das Engagement von Ehrenamtlichen, die am besten für fast umsonst arbeiten sollen...
Einer der Lösungsansätze für die angeschnittenen Themen war das Entlastungsbudget, das von der Großen Koalition im Rahmen der Pflegereform 2021 ursprünglich angekündigt worden war. Die Reform ist bekanntlich weitestgehend der Corona-Pandemie und den Koalitionsstreitigkeiten zum Opfer gefallen. Ein Entlastungsbudget wird es nicht geben.
Aber: Nach den kommenden Bundestagswahlen wird es wahrscheinlich einen neuen Gesundheitsminister geben. Beamte wie Herr Dr. Schölkopf arbeiten in der Regel in ihrem Fachgebiet weiter. Ich bat ihn bei der Übergabe der Petition deshalb eindringlich darum, in der neuen Legislaturperiode das Thema eines ENTLASTUNGSBUDGETS, über das Anspruchsberechtigte wirklich FLEXIBEL verfügen können, wieder aufzugreifen. Er sagte, dass durch die aktuelle Krise schwer absehbar sei, welche Mittel in den nächsten Jahren für welche Zwecke im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen würden. Der Pflegebedarf werde allein schon aufgrund der demografischen Entwicklung steigen, die finanziellen Mittel seien aber jetzt begrenzter. Über dieses Thema hätte man sicher noch viel ausführlicher diskutieren können, aber es hätte in diesem überdachten Durchgang wohl zu keinem sinnvollen Ergebnis geführt.
Eine meiner wichtigsten Erkenntnisse aus der Arbeit für diese Petition: Es lohnt sich sehr, wenn ALLE an einem Strang ziehen, die von einem Thema betroffen sind, auch wenn sie aus verschiedenen Blickwinkeln darauf schauen. In diesem Fall waren es Pflegebedürftige, ihre pflegenden Angehörigen, Vereine und andere Institutionen, die sich für Inklusion von Behinderten einsetzen, aber genauso eben auch wir, die professionellen Senioren-Assistenten und-Assistentinnen, und andere Betreuungskräfte, die sich - oft im Nebenberuf und mit großem persönlichen Engagement - um Pflegebedürftige kümmern und damit pflegende Angehörige stundenweise entlasten.
Lasst uns wieder so gut zusammenwirken, wenn es um Gesetze oder Verordnungen geht, die ohne tiefgründige Kenntnis der Wirklichkeit am Schreibtisch konstruiert werden.
Danke für euer Engagement und danke auch für die vielen persönlichen Zuschriften an mich, die mich sehr berührt haben.
Freundliche Grüße
Kerstin Wasmuth -
Petition wurde eingereicht!
on 14 Jun 2021Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.
Debate
Ich unterstütze diese Petition, weil dieser geplante Vorbehalt von 60 % der Leistungen für eine "längere Verhinderung der Pflegeperson" die Inanspruchnahme der dringend benötigten Unterstützungen unnötig verkompliziert und de facto in einer Vielzahl von Einzelfällen eine Kürzung der bisher möglichen Hilfeleistungen bewirkt. Es ist mit diesen "Eckpunkten" nicht erklärt, was unter einer "längere Verhinderung der Pflegeperson" zu verstehen ist. In Abgrenzung zur Praxis der stundenweisen Inanspruchnahme (unter 8 Stunden), müsste aber jeder Zeitraum über 8 Stunden schon den Tatbestand erfüllen.
Bei Einführung der Pflegeversicherung wurde der Bedarf an "Verhinderungspflege" wie folgt begründet: "Erkrankt die Pflegeperson oder fährt sie in Erholungsurlaub, gerade auch um neue Kräfte für die Fortsetzung der Pflege zu sammeln, soll dies nicht dazu führen, daß der Pflegebedürftige in stationäre Pflege überwechseln muß." (S. 113, BT-Drs. 12/5262). Ist es denn so abwegig, eine Reserve für den Fall zu haben, dass die Pflegeperson erkrankt? Ob die 60% von 3.300 € betragen muss, sei dahingestellt...