Petition richtet sich an:
Bundestagsausschuss für Verkehr
Fatbikes – besonders solche mit Elektromotor – sind immer häufiger auf unseren Straßen unterwegs. Sie wirken wie Fahrräder, sind aber durch ihr Gewicht, ihre Geschwindigkeit und ihre technische Ausstattung eher mit Mopeds (einige Modelle haben sogar Handgas) oder E-Bikes der Klasse S vergleichbar.
Trotzdem gibt es keine einheitliche Regelung für:
- Versicherungspflicht
- Helmpflicht
- Führerscheinanforderung
- Verkehrstauglichkeit
Diese Fahrzeuge bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, die gefährlich ist – für Fahrer, andere Verkehrsteilnehmer und im Falle eines Unfalls auch für Geschädigte, die ohne Versicherungsschutz dastehen.
Begründung
Fatbikes sind ursprünglich für den Einsatz im Schnee oder auf Sand konzipiert – nicht für städtischen oder öffentlichen Straßenverkehr.
Doch durch den Trend zu leistungsstarken Motoren und breiten Reifen werden sie zunehmend auf Straßen, Radwegen und in Wohngebieten gefahren.
Die Folge:
- Erhöhtes Unfallrisiko durch lange Bremswege und schwer kontrollierbare Lenkung
- Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere auf engen Radwegen
- Keine Absicherung im Schadensfall – private Haftpflichtversicherungen greifen oft nicht
- Keine Helmpflicht, obwohl die Unfallfolgen gravierend sein können
- Manipulation und Tuning sind leicht möglich – viele Fahrzeuge überschreiten die zulässige Leistungsgrenze
Wenn wir jetzt nicht handeln, entsteht ein gefährliches Schlupfloch im Straßenverkehr, das Leben kosten kann.
Unsere Forderungen an den Gesetzgeber:
- Klare rechtliche Einordnung motorisierter Fatbikes im Straßenverkehr, analog zu E-Bikes, S-Pedelecs oder Kleinkrafträdern
- Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Fatbikes mit elektrischer Unterstützung über 250 Watt oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h
- Helmpflicht für motorisierte Fatbikes mit erhöhtem Unfallpotenzial
- Führerschein- oder Schulungsnachweis für leistungsstärkere Modelle
- Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht für besonders schwere oder schnelle Fatbike-Modelle
- Verkehrssicherheitsprüfungspflicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen
Weil die Gesetzgebung im Straßenverkehr alle Fahrzeuge betrachten muss um eine Gefährdung zu minimieren.