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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Ziel der Petition ist eine Änderung des Sozialgesetzbuches Nr. 5 bezüglich der Krankenkassenbeiträge.
Der Bundestag möge beschliessen, § 229 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 5 (Krankenkassenbeiträge) wie folgt zu ändern: ...außer Betracht bleiben Leistungen aus Altersvorsorgevermögen im Sinne des § 92 des Einkommensteuergesetzes sowie Leistungen, die der Versicherte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer oder in Gemeinschaft mit durch den Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben hat.
Begründung
Die Änderungen des letzten Satzteiles soll gemeinschaftlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Betriebsrenten (Altersversorgungsvermögen) von der Pflicht zur Zahlung von Krankenkassen-Beträgen befreien. Arbeitnehmer haben ihre Krankenkassenbeiträge bereits mit den Beträgen auf das Arbeitseinkommen bezahlt. Eine Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung der Betriebsrente darf sich nicht Nachteilig auf die Arbeitnehmer als Versicherte bzw. Rentenempfänger auswirken.
Betriebsrenten sollten von der Krankenversicherungspflicht befreit werden. Diese Änderung ist ein Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung in der Altersversorgung.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
19.06.2020
Sammlung endet:
18.12.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales