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Petition in Zeichnung
am 02.04.2019...bitte an Unterstützende zur Unterschrift weiterleiten.
D A N K E!!!
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, die als Kapital-Lebensversicherungen abgeschlossen wurden und zu denen der Arbeitgeber keinerlei Beiträge geleistet hat, waren vor dem 1.1.2004 beitragsfrei. Durch Artikel 1 Nr. 143 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 (BGBl S 2190) ist § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V neu gefasst worden: "Tritt anstelle der Versorgungsbezüge eine nicht regelmässig wiederkehrende Leistung ..., gilt ein Einhundertzwanzigstel der Leistung als monatlicher Zahlbetrag der der Versorgungsbezüge..."
Die Absicht des Gesetzgebers bezog sich also nur auf die Beseitigung der Umgehungsmöglichkeit einer Beitragspflicht von bereits vertraglich vereinbarten Versorgungsbezügen. Kapital-Zahlungen aus Direktversicherungen (die 3. Säule der privaten Altersvorsorge) konnten jedoch niemals als monatlich gleichbleibende Versorgungsbezüge ausgezahlt werden.
Daher ist die von den gesetzlichen Krankenkassen seit 1.1.2004 praktizierte Verbeitragung nicht gesetzeskonform und muss (per Gesetzesänderung) rückwirkend korrigiert werden.
Von dieser gesetzwidrigen Beitragserhebung sind lt. Verein der Direktversicherungsgeschädigten ca. 6,5 Millionen Menschen betroffen, doch seit der diesbezüglichen Erstpetition vom 24.1. 2014 hat sich im Bundestag und in der Regierung nichts getan. Mir liegen lediglich Beteuerungen des Deutschen Bundestag Petitonsausschuss vom 3.2.2015 und 23.7.2018 vor: "Ihre Petition befindet sich nach wie vor in der parlamentarischen Prüfung." - also seit mehr als 5 Jahren!
Petition gestartet:
28.03.2019
Sammlung endet:
27.06.2019
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales