Erfolg
Tierschutz

Keine Leinenpflicht in Unterdiessen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Alexander Enthofer
332 Unterstützende 104 in Unterdießen

Petition hat zum Erfolg beigetragen

332 Unterstützende 104 in Unterdießen

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Die Gemeinde Unterdiessen möchte eine generelle Leinenpflicht in/um Unterdiessen einführen, als Reaktion auf Beschwerden regionaler Landwirte.

Eine derartige generelle Leinenpflicht ist unverhältnismäßig und tierschutzrechtlich inakzeptabel!

Begründung

Die Landwirte geben an, die Wiesen würden durch Hundekot verunreinigt, was zu Erkrankungen des Viehs führe und machen gar den Hundekot der beim Spaziergang freilaufenden Hunde für den Kälbertod verantwortlich. Die Infektion der Kühe jedoch erfolgt nachgewiesener Weise nicht über Hundekot, sondern sie erfolgt in erster Linie von der Kuh auf ihr Kalb. Eine weitere Möglichkeit der Übertragung besteht, wenn eine Kuh die Nachgeburt oder Abortmaterial einer anderen, infizierten Kuh beleckt oder frisst.

Genau so kommt es auch zur Infektion des Hundes: Der Hund frisst Abortmaterial, die Nachgeburt, infiziertes Gewebe oder Innereien einer Kuh (oder eines infizierten Schweins, Rehs etc…). – Diese Möglichkeit ist bei Haushunden nicht gegeben! Weitere Infektionsmöglichkeiten z.B. über Kot sind wissenschaftlich nicht belegt. Zudem nehmen die meisten Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mit; - es kann nicht sein, dass wegen ein paar ‚schwarzer Schafe‘ alle Hunde in ihrer Bewegungsfreiheit derart drastisch eingeschränkt werden.

Darüber hinaus wird auf ‚Gassi-Tourismus‘ hingewiesen… Wir sind hier noch nie Hundehaltern begegnet, die nicht aus Unter-/Oberdießen oder Asch kommen. Das Autokennzeichen ist heutzutage kein Indiz. „Tourismus“ ist reine Meinungsmache, wenn keine Zahlen für fremde Gassigänger vorliegen. Durch Leinenzwang wird den Hunden Schäden im Sinne des § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes zugefügt. Wird ein Hund ausschließlich an der Leine geführt, wird er in seinen Bewegungs- und Erkundungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. - Er kann weder in seiner Laufgeschwindigkeit, noch in der Auswahl der für ihn relevanten Reize seinen Motivationen folgen, denn an der Leine hat er nicht ausreichend Möglichkeiten zum Suchen und Prüfen von Duftmarken. Folglich bietet das Ausführen an der Leine einem Hund nicht die gleiche Qualität der Auslastung und Reizaufnahme wie der freie Auslauf. Doch nicht nur Bewegungs- und Erkundungsverhalten werden durch ein ausschließliches Führen an der Leine eingeschränkt, sondern insbesondere auch das artgemäße, innerartliche Sozialverhalten.

Denn Leinenzwang unterbindet die Möglichkeit zu freiem Kontakt (und Spiel) mit Artgenossen. Dieser ist jedoch für das Sozialverhalten des Hundes von größter Bedeutung. Daher besteht bei Leinenzwang die Gefahr, dass die Hunde nicht ausreichend ausgelastet werden. Wird hier nicht gezielt gegengesteuert, können sich aufgrund der Unterbeschäftigung Verhaltensprobleme entwickeln. Ständiges Anleinen ist tierschutzrelevant, da dem Hund nicht nur die Möglichkeit genommen wird, seinem Bewegungsbedürfnis nachzukommen, sondern vielmehr die Möglichkeit der Aufnahme der für den Hund bedeutsamen Reizqualitäten verringert oder ganz verhindert wird und sich schließlich durch das Unterbinden arttypischer Kommunikation mit anderen Hunden Verhaltensfehlentwicklungen ergeben können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Richtig und wichtig diese Petition! Bitte unterstützt uns auch, Link unten. LG

Ich appelliere an die Hundebesitzer die so wieso Ihre Hunde an die Leine nehmen, die sollten die Hundebesitzer ansprechen, es genauso so Handzuhaben. Dann wäre jeden geholfen. Wenn ich dann lese, das es tierschutzrechtlich inakzeptabel! sei, dann frag ich mich, warum Fahren manche Hundeliebhaber mit dem Auto, und lassen Ihre geliebten Vierbeiner nebenher Laufen.

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