Sport

Keine Sperrung der Sportanlagen in der Corona-Pandemie

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW

3.045 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.045 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Die Präsidentin des Landtags NRW

Wir - als Vertreter des Amateur- und Freizeitsports - wollen mit unserer Petition erreichen:
1. die Öffnung aller öffentlichen und privaten Außenportanlagen und der Schwimmbäder bzw. die Freigabe ihrer Nutzung sowohl durch vereinsungebundene Amateur- und Freizeitsportler als auch für vereinsangehörige Athleten unter Zugrundelegung der geltenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen sowie der bereits bewährten Nutzungsbedingungen und Hygienekonzepte,
2. die Zulassung eines - reduzierten und reglementierten - Vereinssportbetriebs\, z.B. in Form von Trainingseinheiten in Kleingruppen unter Aufsicht und Anleitung vor Ort anwesenden Trainer*innen / Übungsleiter*innen.
Wir bitten die Politik, diese u.E. berechtigten Anliegen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben wohlwollend und unvoreingenommen zu prüfen und im Rahmen der anstehenden Entscheidung über eine Verlängerung (oder gar Verschärfung) der aktuell geltenden Eindämmungsmaßnahmen zu berücksichtigen.

Begründung

Wir - als Vertreter des Amateur- und Freizeitsports - haben den Eindruck, dass unsere Interessen in der öffentlichen Debatte um die Corona-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung kein oder jedenfalls kein ausreichendes Gehör und erst recht keine ausreichende Berücksichtigung finden.
Wir sprechen für die vielen Sportler, Trainer und ehrenamtlichen Helfer, die mit großem Einsatz und brennender Leidenschaft für das Überleben „ihrer“ Sportart sowie für den Erhalt ihrer Strukturen kämpfen und ohne die es mangels erforderlicher Arbeit an der Basis auch keinen Spitzensport gäbe*.
Wir erkennen durchaus die grundsätzliche Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die weitere unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu ergreifen. Unseres Erachtens verliert die Politik bei der Durchsetzung dieses Bestrebens die - ebenfalls immensen - Begleit- und Folgeschäden aus dem Blick, die durch falsche, überschießende und wenig zielgenaue Maßnahmen gleichsam „mit der Schrotflinte“ in anderen Bereichen und bei den hiervon betroffenen Personengruppen angerichtet werden.
Und um eben diese Kollateralschäden soll es hier gehen. Maßnahmen, die in verfassungsrechtlich verbürgte Grundrechte, namentlich Freiheitsrechte der Bürger eingreifen, sind nur zulässig, wenn und soweit sie verhältnismäßig sind.
Das heißt, sie müssen (1) geeignet sein, den Schutz des Rechtsguts zu bewirken, um dessentwillen sie vorgenommen wird. Sie müssen (2.) hierzu erforderlich sein, was nicht der Fall ist, wenn ein milderes Mittel ausreichen würde. Und sie müssen (3.) im engeren Sinne verhältnismäßig sein, d.h. in angemessenem Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts stehen.
Stoßen - wie hier - Grundrechte verschiedener Grundrechtsträger aufeinander, muss nach allgemeinen verfassungsrechtlich anerkannten Grundsätzen eine Güterabwägung im Einzelfall erfolgen. Es muss der Versuch unternommen werden, zwischen den kollidierenden Grundrechten dergestalt einen schonenden Ausgleich zu finden, dass jedes von ihnen zu möglichst optimaler Wirksamkeit gelangen kann.
Die in der Corona-Schutzverordnung NRW (in der aktuell geltenden Fassung) angeordneten Maßnahmen, insbesondere die vollumfängliche Untersagung des Vereinssportbetriebs sowie die Schließung ausnahmslos aller öffentlichen und privaten Sportanlagen, sind zur Erreichung des erklärten Ziels, die Corona-Pandemie einzudämmen, bereits nicht geeignet. Spätestens aber dürften diese Maßnahmen an der dritten Voraussetzung, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, scheitern.
Wir gehen daher davon aus, dass es gerade aus infektiologischer Sicht zielführender wäre, eben diejenigen Orte und Einrichtungen offen zu halten, an denen unter Beachtung der bereits erprobten Hygienekonzepte und eingebettet in die von den Vereinen vorgegebenen Rahmenbedingungen kontrolliert und geordnet Sport getrieben werden kann.
In diesem Zusammenhang sei auch der Hinweis erlaubt, dass Disziplin zu den Kernkompetenzen gehört, die in Sportvereinen üblicherweise vermittelt und praktiziert werden, weil sie unabdingbare Voraussetzung für sportlichen Erfolg bzw. die Sportausübung an sich sind.
Nicht vergessen wollen wir auch und insbesondere die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die psychosoziale Gesundheit, die ihrerseits unabdingbare Voraussetzung für ein intaktes Immunsystem und damit auch für die erfolgreiche Abwehr von Covid 19 ist.
Viele Menschen mit geschwächtem Immunsystem bedeuten reiche Beute für Covid 19, womit genau das erreicht würde, was die Politik um jeden(!) Preis vermeiden will: die Ausbreitung der Pandemie.
Fazit: Die Maßnahmen sind zur Erreichung des angestrebten Ziels nicht geeignet und damit unverhältnismäßig.
Wir wären im Übrigen auch bereit, Maßnahmen, die uns in unserer Sportausübung massiv beschränken, mitzutragen, wenn deren Eignung zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks hinreichend wahrscheinlich wäre. Dies aber ist aus den vorab dargelegten Gründen nicht der Fall. Die Erkenntnis, dass wir Zumutungen ertragen (müssen), denen auf der anderen Seite kein nennenswerter Nutzen (Verringerung der Covid 19-Erkrankungen) gegenübersteht, macht es für uns umso schwerer, die Einschränkungen unserer Freiheitsrechte zu akzeptieren.
Sonja Beba Ökotrophologin mit Arbeitsschwerpunkt NRW bewegt seine Kinder Trainerin einer Betriebssportgruppe aktive Leichtathletin
Ulrike Wefers ehem. NRW-Kaderathletin Schwimmen und Junioreneuropameisterin Triathlon aktive Leichtathletin
Doris Pfennig intern. Medaillengewinnern Altersklassen in der Leichtathletik Inh. Laufschule Erftstadt aktive Leichtathletin
Johannes Gathen Vereinsvorsitzender Tsch. MG-Neuwerk Jugend- /Juniorentrainer in der Leichtathletik
Dieter Sofka hauptamtlicher Trainer im Schwimmen
Gudrun Gruhn Vorsitzende der SSV Rheydt (Wassersport)

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.12.2020
Petition endet: 15.02.2021
Region: Nordrhein-Westfalen
Kategorie: Sport

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Es gibt nicht wichtigeres als Kindern die Möglichkeit zu geben, Sport machen zu dürfen. Bernd Sommer

Grundsätzlich finde ich das Thema Unterstützungswürdig, geht es in dieser Petition aber nur um das Wohl der Sportler oder auch/eher um das kritisieren der Maßnahmen der Politik in der Pandemie ( Hinweis auf Grundrechte, „Maßnahmen sind ungeeignet“ etc.). Ich würde mich ungern vor einen Karren spannen lassen von dem mir die waren Hintergründe nicht klar sind!

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