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Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju
Lūgumraksts adresēts: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es darf nicht sein, das Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, dies offen zugeben und es dann zu Verhandlungen zwischen Ankläger, Angeklagtem und Gericht kommt, hier den erwiesenen Täter nicht zu bestrafen.
Ist bei einem Angeklagten erwiesen, das er schuldig ist, eine Straftat begangen zu haben, darf er nicht in Absprache mit dem Gericht nur eine Geldstrafe zahlen und sich ansonsten frei kaufen kann. Jeder Täter muss die für die nachgewiesene Straftat gesetzlich vorgesehene Strafe erhalten und auch als vorbestraft gelten.
Pamatojums
Weil man den Menschen in Deutschland nicht nahe bringen kann, das ein Straftäter, der die Tat begangen hat, durch zwielichtige Deals in der Justiz nicht seine gerechte Strafe erhält und stattdessen eine Summe von x Euro (die nicht mal angemessen ist, weil die konkrete Person im aktuellen Fall wesentlich mehr Geld verdient hat) zahlt und sich damit freigekauft hat, und das obwohl er die Tat eingestanden hat.
Hier muss die Justiz dringend handeln und alle Menschen gleich behandeln. Im konkreten Fall wurde ein Ex-Politiker, der sich mehrfach in verschiedener Hinsicht strafbar gemacht hat, mit einer minimalen Geldstrafe und Einstellung des Verfahrens "belohnt". Das darf es nicht geben.
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Sākās petīcija:
02.03.2015
Petīcija beidzas:
01.06.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Civiltiesības
Jaunumi
Debates
Der aktuelle Fall zeigt es momentan aktueller denn je: Menschen, die zugegebenermaßen Unrecht getan haben, können sich mit Geld von Bestrafung und Verdacht freikaufen, obwohl sie eingestanden haben, die Tat begangen zu haben.
Pagaidām nav PRET argumentu.