Peticija je naslovljena na:
Verbandsgemeinderat Asbach
Die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten in der Verbandsgemeinde Asbach wird seit Dezember 2013 durch die Einrichtung von zwei Bereitschaftsdienstzentralen neu geregelt. Mit der Entscheidung für die Standorte Altenkirchen und Neuwied wird die bisherige durchschnittliche Entfernung zur Bereitschaftspraxis von 10 auf 30-35 km erhöht. Spitzenentfernungen in unserer Region liegen bei 40 km!
Wir fordern für das Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach eine ortsnähere Bereitschaftsdienstzentrale, die eine durchschnittliche Entfernung von 10 km gewährleistet.
razlog
Aufgrund dieser enormen Vergrößerung des Versorgungsgebietes und der damit verbundenen ausgeweiteten Entfernungen stellt die jetzt getroffene Regelung eine gravierende Verschlechterung für die Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach dar; eine angemessene rechtzeitige Behandlung ist nicht mehr gewährleistet. Die Zumutbarkeitsgrenze für kranke Menschen ist überschritten! Wir fordern daher für das Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach eine ortsnähere Bereitschaftsdienstzentrale, die eine durchschnittliche Entfernung von 10 km gewährleistet.