Gesundheit

Keine Verschlechterung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in der Verbandsgemeinde Asbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verbandsgemeinderat Asbach
37 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

37 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Die ambulante medizinische Versorgung außerhalb der Praxisöffnungszeiten in der Verbandsgemeinde Asbach wird seit Dezember 2013 durch die Einrichtung von zwei Bereitschaftsdienstzentralen neu geregelt. Mit der Entscheidung für die Standorte Altenkirchen und Neuwied wird die bisherige durchschnittliche Entfernung zur Bereitschaftspraxis von 10 auf 30-35 km erhöht. Spitzenentfernungen in unserer Region liegen bei 40 km!

Wir fordern für das Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach eine ortsnähere Bereitschaftsdienstzentrale, die eine durchschnittliche Entfernung von 10 km gewährleistet.

Begründung

Aufgrund dieser enormen Vergrößerung des Versorgungsgebietes und der damit verbundenen ausgeweiteten Entfernungen stellt die jetzt getroffene Regelung eine gravierende Verschlechterung für die Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach dar; eine angemessene rechtzeitige Behandlung ist nicht mehr gewährleistet. Die Zumutbarkeitsgrenze für kranke Menschen ist überschritten! Wir fordern daher für das Gebiet der Verbandsgemeinde Asbach eine ortsnähere Bereitschaftsdienstzentrale, die eine durchschnittliche Entfernung von 10 km gewährleistet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Ich habe am Wochenende mit einem 80- jährigen Bürger aus Neustadt - Breitscheid gesprochen. Wegen gesundheitlicher Probleme mußte er im Februar samstags mit dem Auto zum DRK- Krankenhaus nach Neuwied fahren. Normalerweise fährt er nur noch kurze Strecken zum Einkaufen. Eine mögliche Busverbindung gab es nicht. Im Krankenhaus angekommen, mußte er über 2 Stunden warten, bis er behandelt wurde. Können wir das einem 80-jährigen zumuten? Was ist, wenn jemand nicht über einen eigenen PKW verfügt?

Noch kein CONTRA Argument.

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