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Labklājība

Versorgungsmedizinischen Verordnung: Durchsetzung der UN Behindertenrechtskonvention

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Bundesminsiterium für Arbeit und Sozialordnung, Minister Hubertus Heil
3 959 Atbalstošs 3 922 iekš Vācija

Labojumu veikšanas termiņš ir iztecējis

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat einen Referentenentwurf für die Änderung der Versorgungsmedizinischen Verordnung in die Gesetzesberatung gegeben, mit der aus Sicht der EUTB Bodensee/Oberschwaben die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung beim Nachteilausgleich für schwerbehinderte Menschen kommen kann. Wir kritisieren am Refrentenentwurft folgende Punkte und fordern von der Politik diese Punkte aus dem Referentenentwurf zu streichen:

  • Mit großer Sorge erfüllt uns der Ansatz, künftig der GdB (Grad der Behinderung) generell unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens zu bemessen und dabei im Grundsatz von einer optimalen Hilfs-mittelversorgung als Maßstab für die Bemessung von Teilhabe-beeinträchtigungen auszugehen. Im Übrigen verbietet sich nach unserer Auffassung ein abstraktes Abstellen auf die Ver-sorgung mit Hilfsmitteln und auf medizinische Behandlungs-möglichkeiten schon deshalb, weil die entsprechende Versor-gungssituation gerade bei Menschen mit Behinderungen und chronischer Erkrankung in der Praxis in der Regel nicht einer optimalen Versorgung entspricht, sondern meist sogar deutlich schlechter zu beurteilen ist. Wir haben daher erheblich sozial- und rechtspolitische Bedenken die Teilhabeberechtigung von dem Einsatz von Hilfsmitteln abhängig zu machen. Wir fordern daher, dass dieser Punkt aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wird.

  • Für einige Erkrankungen soll der GdB von 30 auf 20 abgesenkt werden, damit entfiele die Möglichkeit der Gleichstellung und damit der erweiterte Kündigungsschutz für diese Menschen mit Behinderung, so z.B. bei Sehbehinderungen. Wir fordern keine Verschlechterung der Einzel GdB in Bezug zur derzeitigen Verordnung.

  • Die Behindertenverbände werden nicht direkt in die Gesetzesentwicklung bei der Versorgungsmedizinischen Verordnung eingebunden. Dieses muss in Zukunft anders werden. Wir fordern gem. UN Behindertenrechtskonvention die Behindertenverbände bei allen Teilhabeplanungen des Gesetzgebers von Anfang an zu beteiligen.

  • Wir lehnen eine Beweislastumkehr zu Lasten der Menschen mit Behinderung ab, Denn nach der jetzigen Planungobläge es zukünftig den Menschen mit Behinderungen zu beweisen, dass im Einzelfall nicht von einer optimalen Hilfsmittelversorgung ausgegangen werden kann. Menschen mit Behinderung müssen nachweisen, dass Ihr Arzt sie nicht richtig behandelt und mit nötigen Hilfsmitteln versorgt.

  • Unklar bleibt, in welchem Verhältnis die gute Versorgungenqualität zum Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V steht. Was ist höher zu bewerten, die Versorgung der Menschen mit Hilfsmittel oder das Wirt-schaftlichkeitsgebot der Krankenkassen. Von der Politik fordern wir eine Klarstellung.

  • Wir wollen keine Abschaffung der Heilungsbewährung. Wir lehnen das Konstrukt der "pauschalen Erhöhung des GdB" ab, da diese zu einer erheblichen Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Recht führen kann. Das Konstrukt der Heilbewährung hat sich in der Praxis bewährt.

  • Es ist vorgesehen, dass bei bestimmten Verwaltungsakten die GdB Festellung befristet werden soll. Dieses soll Kosten sparen und Verwaltungsaufwand verringern. Aber nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderung. Wir lehnen das als erhebliche Verschlechterung gegenüber der jetzigen Rechtslage ab und fordern den Gesetzgeber auf, auf eine Änderung zu verzichten.

  • Die Begrenzung von Feststellungszeiträumen für einen GdB anhand von Altersstufen lehnen wir als Altersdiskriminierung ab.

  • Das zugrundlegende "bestmögliche Behandlungsergebnis" ist abzulehnen. Mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V und SGB XI kann es in der Praxis sowas nicht geben.

  • Wir lehnen es strikt ab, dass bei der Gesamt GdB Bewertung grunsätzlich ein Einzel GdB (Grad der Behinderung) von 20 nicht mehr mitzählen soll. Das würde in der Praxis z´dazuführen, dass ein Vielzahl von Menschen mit Behinderung nicht mehr als Schwerbehinderter anerkannt werden und damit keinen Nachteilsausgleich mehr bekommen können.

  • Der Bestandschutz muss für alle gelten, die bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung eine Feststellung des GdB haben. Hier muss es eine ähnliche Regelung geben, wie bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes.

Pamatojums

Im Rahmen der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes soll auch die 5. Versorgungsmedizinsiche Verordnung verändert werden. Die Verordnung ist die Grundlage für die Bildung des Grades der Behinderung und damit für den Nachteilausgleich für Menschen mit Behinderungen. Das BMAS hat nun einen Referentenentwurf, der nach unserer Auffassung zu massiven Verschlechterung von Menschen mit Behinderungen führen wird. Dieses betrifft nicht nur den Nachteilausgleich, sondern auch den erweiterten Kündigungsschutz für gleichgestellte Menschen mit Behinderung und den Möglichkeiten früher in Rente zu gehen. Sich hierbei auf die UN Behindertenrechtskonvention zu berufen ist ein politischer Skandal. Mit dieser Verordnung wird sicherlich nicht erreicht, dass die Rechte auf der UN Behindertenrechtskonvention besser umgesetzt werden.

Die Petition wird von der EUTB Bodenseekreis und Inklusionsbotschafter Thomas Schalski durchgeführt.

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Jaunumi

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • 29.027 Unterschriften stoppen den 6. Referentenentwurf des BMAS zur
    Versorgungsmedizin-Verordnung
    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im vergangenen Jahr einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Versorgungsmedizin-Verordnung verfasst. Am Prozess wurden die Schwerbehindertenvertretungen erst spät im November 2018 beteiligt.
    Im Januar 2019 ergriffen drei Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten selbst die Initia¬tive und erstellten eine Online-Petition mit dem Titel „Teilhabeabbau durch Verschlechterung der Ver-sorgungsmedizin-Verordnung stoppen“. Die drei Initiatorinnen haben ihre gute Vernetzung ge-nutzt und die Petition ausgezeichnet bewor¬ben. Das Thema wurde somit in der Öf¬fentlichkeit deutlich sichtbar. Die Petition... vairāk

  • liebe Unterstützer/innen,

    anliegend übersende ich Ihnen die Stellungnahme der SPD Bundestagsfraktion zur Kenntnisnahme

    MFG

    Thomas Schalski

Debates

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