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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Entwurf zur elektronischen Patientenakte (ohne Anspruch auf Persönlichkeits- oder weiterer Rechte) nicht vom Bundestag als Gesetz zugelassen wird. Weiterhin behält jeder Bürger die gleichen Rechte wie bisher, ohne weitere Änderungen.
Perustelut
Nach meiner Auffassung verstößt der Vorschlag vom Bundesgesundheitsministerium zur elektronischen Patientenakte ohne Anspruch auf Persönlichkeit, der für das Jahr 2021 vorgesehen ist, gegen das Gesetz aus folgendem Grund:1. Die elektronische Patientenakte mit Verzicht von Persönlichkeitsrechten oder weiteren Rechtsansprüchen würde nach meiner Ansicht einen massiven Eingriff in die Rechte der Bürger darstellen, und zudem den grundrechtlichen Schutz jedes einzelnen Bürgers nach Art. 2 Abs. 1 GG auf Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzen.2. Auch der Anspruch auf Entfaltung seiner freien Persönlichkeitsrechte aus dem Grundgesetz nach Art. 2 Abs. 2 GG würde mit diesem Vorschlag massiv die Grundrechte verletzen.
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Vetoomus alkoi:
21.05.2019
Vetoomus päättyy:
10.12.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 24.6.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan